Hanks Welt

Subjektive Reflexionen, freche Interventionen, persönliche Spekulationen: »Hanks Welt« wirft einen subjektiven Blick auf das Geschehen in Wirtschaft, Politik und Kultur. Meine Kolumne erscheint Sonntag für Sonntag im Wirtschaftsteil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS).

Aktuelle Einträge

  • 02. Februar 2026
    Tax the rich

    Peer Steinbrück: Besser 25 Prozent von X als 45 Prozent von Nix. Foto wikipedia

    Dieser Artikel in der FAZ

    Sollen sich Steuern nach der Leistung richten?

    In vier Sekunden verdient Elon Musk, mit geschätzt 780 Milliarden Dollar der reichste Mann der Welt, so viel wie ein Mensch im weltweiten Durchschnitt in einem Jahr. Dieser Vergleich der Hilfsorganisation Oxfam sorgte Anfang der Woche weltweit für Empörung: Das kann doch nicht gerecht sein!

    Der Schluss aus der als Ungerechtigkeit empfundenen Ungleichheit liegt nahe. »Tax the Rich«, besteuert die Reichen! Die Forderung kommt nicht nur von Linken und Nichtregierungslobbyisten, sondern wird auch von den Reichen selbst erhoben, die keine Lust haben, ständig dem wütenden Unmut derer ausgesetzt zu sein, die weniger haben.

    Bei mir hat sich mein Freund Christian Nürnberger gemeldet, ein Sozialdemokrat mit christlichen Wurzeln. Er plädiert dafür, die Spekulanten kräftiger zur Kasse zu bitten: »Wenn ich was zu sagen hätte,«, schreibt er, »würden Aktiengewinne mit 50 Prozent versteuert, denn es ist ein leistungslos erworbenes Einkommen, und wurde erarbeitet von denen, die bis zu 50 Prozent Abgaben zahlen auf ihren Lohn.« Das sei zutiefst ungerecht und der Tatsache geschuldet, dass bei 50 Prozent alle Aktionäre die Flucht ergreifen und ihre Gewinne dort parken würden, wo sie keine Steuern zahlen. Erwähnen sollte ich noch, dass Christian ein erfolgreicher Aktionär ist, den ich jederzeit als meinen privaten Vermögensverwalter engagieren würde.

    Besser 25 Prozent von X

    Es stimmt: Die auch Abgeltungssteuer genannte Kapitalertragsteuer wurde im Jahr 2009 nicht aus Gerechtigkeits-, sondern aus Opportunitätsgründen eingeführt. In Erinnerung ist der coole Satz des damaligen Finanzministers Peer Steinbrück: »Lieber 25 Prozent von X als 45 Prozent von Nix.« Dahinter steckt die Annahme, bei 45 Prozent würden die Millionäre und Milliardäre ihr Kapital vorher ins Ausland schaffen. Wäre es so leicht wie Christian meint, sie daran zu hindern, hätte Steinbrück sicher sofort gehandelt. Der wollte ja auch die Kavallerie in die Schweiz schicken, um deutsche Steuerflüchtlinge dingfest zu machen.

    Doch stimmt die Voraussetzung des Arguments wirklich? Werden Spekulationsgewinne vom Fiskus lediglich mit 25 Prozent belastet, während ein Arbeitnehmer auf seinen Lohn 50 Prozent Steuern zahlen muss? Aber das ist der falsche Bezug. Die Abgeltungssteuer ist eine proportionale Steuer, die abzüglich des Freibetrags von 1000 Euro auf jeden Euro Kurs- Zins- oder Dividendengewinn anfällt. Die Einkommensteuer dagegen ist eine progressive Steuer: Den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlt man erst ab einem Einkommen von knapp 70.000 Euro und, was viele übersehen, auch erst für den Teil des Einkommens, der über dieser Grenze liegt. Die Reichensteuer von 45 Prozent wird erst ab einem Einkommen von 278.000 Euro fällig.

    Kurzum: Nicht der Spitzensteuersatz ist die richtige Vergleichsgröße zur Spekulationssteuer, sondern die effektiven, also durchschnittlich gezahlten Steuern. Und da sieht die Sache gleich anders aus. Bei einem mittleren Einkommen zwischen 35.000 und 45.000 Euro liegt der effektive Einkommensteuersatz zwischen 15 und 25 Prozent. Das heißt die Einkommensteuer ist niedriger, in keinem Fall aber höher als die Kapitalertragsteuer. Selbst ein Spitzenverdiener, der mit 68.000 Jahreseinkommen knapp an den Spitzensteuersatz kommt, zahlt effektiv über den gesamten Tarif rund 18.000 Euro, was einer Belastung von knapp 30 Prozent entspricht. Man kann sich das auf der Seite taxfix.de ausrechnen lassen.

    Die Rechnung kann man beliebig komplizierter und unübersichtlich machen. So muss ein Unternehmer seinen Firmengewinn zunächst mit rund 30 Prozent versteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer etcetera). Entnimmt er diesen Gewinn, kommen noch einmal 25 Prozent (plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer) obendrauf. Damit landet man bei insgesamt 48 Prozent Gewinnsteuer, deutlich mehr als die 45 Prozent Reichensteuer auf das Einkommen. Reiche Unternehmer werden gegenüber reichen Managern benachteiligt. Ist der Unternehmer aber ein Immobilienunternehmer, der seine Wohnungen und Häuser nach mehr als zehn Jahren verkauft, muss er auf diesen Gewinn überhaupt keine Steuern zahlen. Immobilienspekulanten kommen ungeschoren davon, Aktienspekulanten wird ein Viertel ihres Erfolgs vom Fiskus abgenommen.
    Nun aber zur Frage der Leistung Je weniger einer für seinen Gewinn leistet, um so mehr Steuer soll er zahlen, finden viele. »Leistungsloses« Einkommen gilt als unmoralisch, Einkommen, das mit Anstrengung erzielt wird, gilt als redlich verdient und müsse vom Fiskus privilegiert werden.

    Investieren als riskante Leistung

    Mir scheint, dass ist ein typisch sozialdemokratischer Leistungsbegriff, der aus dem 19. Jahrhundert stammt, der großen Zeit der Arbeiterbewegung. Danach ist Leistung vor allem Tätigkeit der Muskeln. Dabei wird unterschlagen, dass auch bei der Kapitalanlage eine gewisse Expertise nicht schaden kann. Gar nicht in den Blick nimmt der sozialdemokratische Leistungsbegriff, dass der Spekulant wie der Unternehmer ein Risiko eingeht. Das eingesetzte Kapital könnte im schlimmsten Fall am Ende verloren sein. Der Arbeiter, als Sozialdemokrat natürlich auch Gewerkschaftsmitglied, hat seinen Tarifvertrag, auf den er einen Rechtsanspruch hat. Sparer und Investoren haben keinen Rechtsanspruch auf – sagen wir – acht Prozent durchschnittliche ETF-Rendite.

    Mit der »Leistung« kommen wir nicht weiter. Deshalb würde ich nach allem Abwägen dafür plädieren, den Begriff »leistungsloses Vermögen« aus Steuerdebatten zu verbannen. Der richtet auch in der aktuellen Debatte über die Erbschaftsteuer viel Unheil an. Erben als Faulenzer zu denunzieren, weil ihre Eltern ihnen ein kleines oder größeres Vermögen hinterlassen, ist selbst unmoralisch. Die meisten Erben verstehen das Geschenk als Verpflichtung, das Vermögen es zu mehren. Und wenn sie es nicht tun, ist auch das ihr Recht und keine Legitimation staatlicher Teilenteignung.

    Ob Muskelkraft, Gespür, Köpfchen, Risikofreude – oder einfach nur Glück zur rechten Zeit und Zufall den finanziellen Gewinn begründen, ist zwar für Stolz und Selbstgefühl von Wert, der Fiskus aber soll sich nicht darum scheren. Dem Steuerstaat geht es ohnehin nicht um Leistung oder Gerechtigkeit, sondern ums Geld. Dafür reicht die leicht korrigierte Faustregel des Steuerrechtlers Paul Kirchhof: Achtzig Prozent des Gewinns gehören mir, zwanzig Prozent gehen an den Staat. Unerheblich ist, woher der (legale) Gewinn stammt, einerlei, ob aus Erwerbseinkommen, Immobilienbesitz oder Aktiengewinnen. Erbschaften, weil bereits früher versteuert, bleiben abgabenfrei.

    Leider wurden Kirchhofs Vorschläge politisch nie mehr aufgegriffen. Auch nicht von der Union, deren liberales Erbe eigentlich dafürspräche. Daas ist (auch) der lobbyistische Erfolg von Oxfam & Co.

    Rainer Hank

  • 02. Februar 2026
    Frommer Neoliberalismus

    Papst Leo XIII (1810 bis 1903) Foto wikipedia

    Dieser Artikel in der FAZ

    Wie geht es eigentlich der katholischen Soziallehre?

    Lange nichts gehört von der Katholischen Soziallehre. Viele Menschen wissen noch nicht einmal, dass es so etwas überhaupt einmal gegeben hat. In den vergangenen Jahren war die katholische Kirche mit anderen Themen in der Öffentlichkeit präsent, jedenfalls nicht mit Beiträgen zur Frage, wie die Gesellschaft gerecht werden könne – oder, horribile dictu, ob sie womöglich schon gerecht sei.

    Das war einmal anders. Der wirtschaftliche Erfolg Deutschlands in der Nachkriegszeit, das sogenannte Wirtschaftswunder, gründet zum einen auf dem »Neoliberalismus« der Freiburger Schule der Ordnungspolitik: Der Staat hat sich aus der Wirtschaft herauszuhalten, aber zugleich dafür zu sorgen, dass die Spielregeln (»Rahmenbedingungen«) von allen geachtet werden. Dazu zählt vor allem die Maßgabe, fairen Wettbewerb zu ermöglichen und Machtballungen (Monopole, Kartelle) nicht zu dulden. Eine prosperierende Wirtschaft würde in der Lage sein, mit Steuern die gesellschaftlich zu kurz Gekommenen zu entschädigen. Indes darf Umverteilung nicht so weit gehen, dass das Wachstum erstickt wird – ein Kipppunkt, von dem viele meinen, er sei inzwischen überschritten.

    Die Protagonisten der Freiburger Schule – Walter Eucken, Wilhelm Röpke, Franz Böhm – bezogen ihre ethischen Ressourcen aus dem Protestantismus. Das bedeutet aber nicht, dass die Katholiken nach 1945 sich nur um das Seelenheil der Gläubigen gekümmert hätten und nicht auch um die Bedingungen einer sozial gerechten Gesellschaft. Joseph Höffner, ein katholischer Theologe, der später Kardinal in Köln wurde, hat seine Dissertation bei Walter Eucken in Freiburg geschrieben. Und der CDU-Kanzler Konrad Adenauer, ein rheinischer Katholik, legte Wert darauf, dass die junge Republik sich einer »sozialen Marktwirtschaft« verpflichtet fühlte, ein Grund, warum er sich gegen eine Koalition mit der SPD sperrte, die für ein planwirtschaftliches Wirtschaftssystem optierte (mit dem freilich auch mächtige Kreise in Adenauers eigener Partei sympathisierten).

    Die Entdeckung des Luigi Taparelli

    Der Begriff der »sozialen Gerechtigkeit« stammt ideengeschichtlich anders als man erwarten könnte, nicht von einer linken Denktradition, sondern kommt überraschenderweise selbst aus der katholischen Soziallehre. Ein italienischer Jesuit mit Namen Luigi Taparelli d’Azeglio (1793 bis 1862) hat ihn Mitte des 19. Jahrhunderts in die Debatte eingeführt. Taparelli hat als Lehrer den jungen Gioacchino Pecci (1810 bis 1903) geprägt, den späteren Papst Leo XIII. Als Leo XIII. Taparellis Gedanken in seiner berühmten Enzyklika »Rerum Novarum« vertrat, wurde der »Vater« dieser Ideen selbst nicht genannt. Das lag wahrscheinlich daran, dass der Jesuit Taparelli längere Zeit kämpferischer Mitarbeiter der Zeitschrift Civiltà Cattolica war, die sich stramm antiliberal, reaktionär und antipatriotisch gegen die italienische Einigung positioniert hatte.

    Als Theologe indes entwickelte Taparelli das Konzept der »sozialen Gerechtigkeit« aus heutiger Sicht in einem durchaus liberalen Verständnis; für ihn war das damals eine Konsequenz des christlichen Naturrechts. Er definierte die Gerechtigkeit als eine »Gerechtigkeit zwischen Mensch und Mensch« also gerade nicht wie heute üblich als etwas, dass der Staat herstellen muss. Soziale Gerechtigkeit müsse »faktisch alle Menschen gleichstellen in dem, was die Rechte der Menschheit im Allgemeinen betrifft; ebenso wie der Schöpfer jedem Menschen die gleiche menschliche Natur gab; der Mensch, welcher nach der Norm dieser Gerechtigkeit handelt, erfüllt also die Absicht seines Schöpfers.« Die natürliche Gleichheit will Rechtsgleichheit garantieren, aber keine Ergebnisgleichheit herstellen und keinesfalls alle Ungleichheit beseitigen, so Taparelli.

    Noch eine weitere Idee der katholischen Soziallehre geht auf Taparelli zurück: Das Konzept der Subsidiarität: Was kleinere gesellschaftliche Einheiten (der Einzelne, die Familie, die Kommune) aus eigener Kraft leisten können, darf ihnen nicht durch größere und höhere Einheiten (den Staat) entzogen werden. Eigenverantwortung hat Vorrang; der Staat hat eine unterstützende (»subsidiäre«) Funktion.

    Das Konzept der Subsidiarität geistert heute zwar durch Dokumente der Europäischen Union (etwas den Maastricht-Vertrag), faktisch hat sich aber die EU stetig in Richtung Zentralismus entwickelt und immer mehr Kompetenzen und Aufgaben an sich gezogen, die regional oder nationalstaatlich besser aufgehoben wären.

    Und heute?

    Taparelli kannte ich bis vor wenigen Wochen nicht. Auf ihn gestoßen wurde ich durch den Verlag frommann-holzboog, der jetzt gerade den ersten Band einer auf sieben (!) Bände angelegten italienisch-deutschen Ausgabe seines theologischen Hauptwerkes auf den Markt gebracht hat und mir ein Exemplar zuschicken ließ. Anfang Januar übergaben die Herausgeber das Werk an Papst Leo XIV, der sich mit seinem Namen in die Tradition des »Sozialpapstes« Leo XIII gestellt hat, allerdings bislang noch nicht mit Gedanken zur katholischen Soziallehre aufgefallen ist.

    Und heute? Zumindest außerhalb der theologischen Fakultäten – die kaum mehr Studenten haben – kommt die katholische Soziallehre im gesellschaftlichen und politischen Diskurs hierzulande nicht mehr vor. Mit zwei Ausnahmen, wenn ich richtig sehe. Nils Goldschmidt, ein Ökonom und Theologe, der intellektuell groß wurde im Denkraum der Freiburger Schule, und seit kurzem Mitglied des deutschen Ethikrats ist. Und Georg Cremer, ein Ökonom, der von 2000 bis 2017 Generalsekretär des Deutschen Caritasverbands war, woraus er eine Art Immunität gegen den Vorwurf des kalten Neoliberalismus für sich in Anspruch nehmen darf.

    Während Goldschmidt eher akademisch vornehm Werbung für die katholische Soziallehre macht, seit kurzem auch als Direktor des Tübinger Weltethos-Instituts, profiliert Cremer sich seit seinem Abschied von der Caritas polemisch-frech als Publizist. Sein jüngstes Buch trägt den Titel »Alles schrecklich ungerecht«. Darin zertrümmert er lustvoll mehr als ein Dutzend Mythen zum deutschen Sozialstaat, in dem angeblich die Schere seit Jahre weiter aufgeht, die Mitte schrumpft, – und der Staat deshalb mehr Geld in die Hand nehmen müsse, um »Haltelinien« gegen Pflegebedürftigkeit und Altersarmut oder für eine Kindergrundsicherung einzuziehen. Cremer plädiert dagegen in guter Tradition der katholischen Soziallehre für die »Eigenverantwortung« der Menschen für ihr Leben. Sozialpolitik wäre dann keine immer fetter werdende Geldumverteilungsindustrie, sondern müsste sich darauf konzentrieren, Menschen zu unterstützen und zu befähigen, ihre Potentiale zu entfalten.

    Ein Hoffnungsschimmer: Cremer wurde (neben dem ähnlich denkenden »Wirtschaftsweisen« Martin Werding) jüngst in die neu installierte Rentenkommission der Bundesregierung berufen.

    Rainer Hank

  • 17. Januar 2026
    Yoga auf Rezept

    Om. Drei Mal. Foto Pixabay

    Dieser Artikel in der FAZ

    Wieviel Verantwortung übernehmen wir für unsere Gesundheit?

    Kürzlich beklagte sich eine Bekannte, ihre Krankenversicherung sei nicht bereit, die Kosten für ihren Yoga-Kurs zu übernehmen. Ich reagierte höflich, aber entrüstet, Yoga sei doch wohl ihr Privatvergnügen und deshalb auch von ihr selbst und nicht von der Krankenkasse zu bezahlen. Das Argument könne sie verstehen, so meine Bekannte. Sie verstehe aber nicht, dass eine Freundin von der Techniker-Kasse (TK) die Yoga-Übungen bezahlt bekäme, während die Debeka, bei der sie versichert sei, sich sperre.

    Die Ungleichbehandlung lässt sich rasch aufklären: Die Techniker-Kasse als gesetzliche Krankenversicherung bezuschusst wie die meisten Gesetzlichen »zertifizierte Präventions- und Gesundheitskurse«, zu denen auch Yoga-Kurse gehören. Die Debeka als private Krankenversicherung finanziert nur Leistungen, die im Tarif vereinbart sind, Das ist ein schönes Beispiel dafür, dass das Argument, die »Zweiklassenmedizin« privilegiere die Privatversicherten, so allgemein nicht stimmen kann. Doch das wollte meine Bekannte nicht hören. Ihr ging es um die Ungleichbehandlung – die in Wirklichkeit natürlich keine ist: Sie könnte bei der Debeka nach einem Tarif mit Yoga fragen, müsste dann natürlich eine höhere Prämie in Kauf nehmen.

    Mich interessiert das Grundsatzproblem: Ist die Krankenversicherung eigentlich dafür da, Yoga-Kurse zu bezahlen? Das Internet ist voll mit Ratgeberseiten, wie und wo ich als Gesundheitsverbraucher die meisten Zusatzleistungen abkassieren kann. Das geht es von A bis Z, von Aktivurlaub mit Kursanteil, Achtsamkeitsseminaren, Beckenbodentraining, Babyschwimmen, Fußpflege, Stressbewältigung, zusätzlichem Ultraschall bis zu Yoga und Zahnersatz.

    Nice to have: Die Solidargemeinschaft

    Alles »Nice to have«. Wo ist das Problem? Die Zusatzleistungen werden doch extra bezahlt und tragen zudem dazu bei, dass es einen Angebotswettbewerb zwischen den Kassen gibt – bei dem übrigens bezogen auf das Preis-Leistungsverhältnis die Technikerkasse häufig einen Spitzenplatz einnimmt. Okay, wenn das alles kein Problem ist, dann darf sich auch niemand darüber aufregen, dass die Gesundheitsausgaben Jahr für Jahr steigen. Lag der Beitragssatz der Gesetzlichen im Jahr 2000 bei 13,5 Prozent, so wurden 2025 inklusive Zusatzleistungen 17,1 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze fällig, jeweils hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert.

    Man komme mir jetzt nicht mit dem Einwand, der große Anstieg der Gesundheitsausgaben resultiere aus vielen und teuren Krankenhäusern oder individualisierten Krebsmedikamenten. Das stimmt, ist aber typischer Whataboutism, der ablenkt vom Grundsatzproblem, um das es mir in dieser Kolumne geht: Versicherungen sind in ihrer Logik gedacht für unvorhersehbare und teure Katastrophen. Müsste in solchen schlimmen Fällen der eigene Geldbeutet oder das eigene Depot herhalten, so zöge das den finanziellen und/oder gesundheitlichen Ruin des Versicherten nach sich. Dass sich Beläge auf den Zähnen bilden, um ein ganz unverfängliches Beispiel zu nehmen, ist aber weder ein individuelles noch ein teures Schicksal.

    Das Einfallstor für die gesamte kassenfinanzierte Nice-to-Have-Industrie heißt »Prävention«, ein Wort mit besonders gutem Klang. Die Rechnung geht so: Die heutigen Ausgaben für Prävention, die den Ausbruch der Krankheit verhindern, sind günstiger als die Behandlungskosten, wenn die Krankheit da ist. Richtig beziffern lässt sich das nicht. Dafür werden hohe Streuverluste in Kauf genommen und Mitnahmeeffekte geradezu provoziert. Wenn die Kasse den Yoga-Kurs finanziert, kann ich mein Geld für andere Dinge verwenden. Wer will schon so genau überprüfen, ob und wie oft ich wirklich mich in den Lotussitz bequeme?

    »Ziel ist es, durch Prävention, Gesundheitsförderung und eine hohe Versorgungsqualität die Gesundheit der Versicherten langfristig zu erhalten,« so lässt sich ein Krankenkassen-Manager zitieren. Nein, das ist gerade nicht die Idee der Krankenversicherung. »Longevity«, die langfristige Erhaltung meiner Gesundheit, ist meine ganz persönliche Aufgabe. Ich kann es auch bleiben lassen, muss dann das Risiko schwererer Krankheit und kürzeren Lebens in Kauf nehmen. Wird aber alles und jedes zur Versicherungsleistung, beißt sich die Katze in den Schwanz: Weil immer mehr »normale« Vorsorgeleistungen kassenfinanziert werden, explodieren die Beiträge, was dazu führt, dass wir immer mehr von unseren teuren Prämien zurückhaben wollen.

    Ozempic für die normalen Dicken?

    Das ist der Teufelskreis, den Ökonomen Moral Hazard nennen. Die Versicherung betrachten wir wie eine Geldanlage, die eine Rendite abwerfen soll. Cannabis auf Rezept zum Beispiel. Ozempic, die beliebte Abnehmspritze, natürlich auch. Die ist eigentlich medizinisch gesehen nicht als Diätsurrogat gedacht, sondern als Hilfe für krankhafte Adipositas oder als Diabetes-Therapie. Doch mit dem Zauberbegriff »Prävention«, wie gesagt, lässt sich alles rechtfertigen. Die normalen Dicken – alle Wülste haben sie freiwillig angefuttert – könnten ja irgendwann ernsthaft krank werden. Also verschreibt der Doktor ihnen prophylaktisch Ozempic. Da geht es dann nicht nur um Bagatellbeträge wie beim Yoga-Kurs: Die Kosten einer Behandlung mit der Spritze summieren sich rasch auf 300 Euro im Monat, also 3600 Euro im Jahr. Damit hat man schon einiges der jährlichen Kassenbeiträge wieder reingeholt. Und zwar langfristig: Denn an der Spritze hängen die »Patienten« lebenslänglich, andernfalls nehmen sie wieder zu.

    Wohlfühlmedizin ist ein Wohlstandsphänomen. Und zugleich Ausdruck einer Haltung, die (finanzielle) Verantwortung für die Gesundheit nicht selbst übernehmen zu wollen. Hinzu kommt der phänomenale Erfolg der Medizin, die es vermochte, viele tödlichen Krankheiten in chronische Krankheiten zu verwandeln. Der Tod ist versicherungsmäßig billiger als jahrelange Medikamentierung mit regelmäßigen Kontrolluntersuchungen (Hautkrebsscreening, Prostatavorsorge, Mammografie, Ultraschall am Herzen und der Hauptschlagader). »Das sollten wir auch noch abklären lassen«, sagt meine Hausärztin und schreibt ein paar Überweisungsscheine. Weil sie es gut mit mir meint.

    Eine Gesundheitsreform, die es grundsätzlich meint, müsste mit einer gesellschaftlichen Verständigung darüber beginnen, wofür eine Versicherung da ist und wofür nicht. Gesundheitsvorsorge und Übungen für die Langlebigkeit inklusive der normalen chronischen Medikamente (von Blutdruck- über Cholesterin- bis zu Fettsenkern) sind keine Aufgaben für Kassen. Dass sich das die Reichen eher leisten können als die Ärmeren, ist ein gewichtiger Einwand. Doch für Fragen der Umverteilung ist das Steuersystem zuständig, nicht das Gesundheitssystem.

    Rainer Hank

  • 17. Januar 2026
    Kanzler-Populismus

    Der Kanzler Foto Bundesregierung

    Dieser Artikel in der FAZ

    Warum der Eigentumsschutz auch für Schurkenstaaten gilt

    Bundeskanzler Friedrich Merz ist mit seinem Plan gescheitert, eingefrorene Guthaben Russlands zu beschlagnahmen und zum Wiederaufbau der Ukraine zu verwenden. Die Niederlage hat ihm – anders als das Durchwinken des teuren Rentenpakets – in der Bevölkerung nicht geschadet. Warum?

    Die Idee, russisches Staatsgeld zu enteignen, erfuhr hierzulande von Anfang an viel Zustimmung. Kurz vor der entscheidenden Sitzung der EU-Staatschefs sprachen sich 58 Prozent der Deutschen dafür aus, 19 Prozent hatten keine Meinung, lediglich 23 Prozent der Befragten waren dagegen. Die Begeisterung begründet sich auf den ersten Blick moralisch: Schurken gehören bestraft. Putin hat die Ukraine »völkerrechtswidrig« überfallen, viele unschuldige Menschen töten lassen, dann soll er wenigstens dafür zur Kasse gezwungen und enteignet werden. Man war als Bürger also zusammen mit Merz auf der moralisch richtigen Seite. Dass er sich nicht durchgesetzt hat, werfen wir den anderen Europäern vor – vor allem Frankreich und Italien – kreiden es aber unserem Bundeskanzler nicht als Schwäche an.

    Auf den zweiten Blick verbirgt sich hinter dem moralischen ein weniger hehres Motiv. Nennen wir es fiskal-egoistisch. Wenn Putin nicht zahlt, wer zahlt dann? Es wird wohl an uns hängen bleiben. So kam die seit der Eurokrise leidige Debatte über Eurobonds wieder hoch. Für Gemeinschaftsschulden der Europäer, als zinsloses Darlehen an die Ukraine vergeben, müssen die EU-Staaten auch gemeinschaftlich einstehen, sollte der Kredit verfaulen. Was aber, wenn die armen europäischen Nachbarn nicht liquide sind? Dann muss Deutschland ran. Nun sagen uns die Finanzexperten, dass der Ukrainekredit über 90 Milliarden Euro keine gesamtschuldnerische, sondern lediglich eine teilschuldnerische Haftung zur Folge hat – gemäß dem deutschen Anteil am Bruttoinlandsprodukt der Europäischen Union, wobei noch zu berücksichtigen ist, dass drei Staaten (Ungarn, Tschechien, Slowakei) nicht mitmachen. Überschlagsrechnungen beziffern das maximale Risiko für Deutschland auf 21 Milliarden Euro zuzüglich jährlicher Finanzierungskosten (Zinsen) von circa 700 Millionen Euro, die in jedem Fall fällig werden.

    Merz will den Bürgern die Sorge nehmen, es müsste am Ende mit deutschen Steuergeldern ein Krieg finanziert werden, der nicht zu gewinnen ist, während hierzulande Schulen bröckeln und die Bahn nicht fährt und zeitgleich der amerikanische und der russische Präsident sich einen Vodka genehmigen und einen lukrativen Seltene-Erden-Deal schließen. Deutschland gehe lediglich in »Vorleistung«, beschwichtigt der Kanzler. Am Ende müsse natürlich Putin Reparationen zahlen; vorsichtshalber habe man den Kredit deshalb mit den eingefrorenen russischen Assets »besichert«. Ein frommer Wunsch, den außer Merz glaubt – soweit ich sehe – niemand glaubt. In Wirklichkeit handelt es sich um ein populistisches Beschwichtigungsversprechen, das die deutschen Steuerzahler dem Kanzler nur allzu gerne abnehmen.

    Was sagt das Völkerrecht?

    Warum aber, so müsste man mit der Mehrheit der Deutschen fragen, sollte es nicht erlaubt und möglich sein, Russland für sein Verbrechen und für einen guten Zweck (Wiederaufbau) zu enteignen. Da ich im Völkerrecht nicht so firm bin wie weiland Annalena Baerbock, hole ich mir wieder einmal Rat bei Marietta Auer. Sie ist Direktorin des Frankfurter Max-Planck-Instituts für Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte. Russisches Vermögen einzuziehen, so Auer, wäre seinerseits völkerrechtswidrig. Sanktionen bewirken nur ein »Einfrieren«, damit explizit nicht verbunden sei ein endgültiger Vermögensverlust. Daher sei – obwohl Merz das nicht eingestehen wolle – jede Art von »Besicherung« der jetzt gewährten Ukraine-Kredite durch die russischen Guthaben vom Tisch. Denn auch eine Besicherung (etwa Pfändung) hätte ja, wenn die Kredite ausfallen, den endgültigen Vermögensverlust an der eingezogenen Forderung zur Folge. Für Reparationen aber bräuchte es einen völkerrechtlichen Vertrag (siehe Versailles 1919), den Russland, das sich als Sieger versteht, wohl kaum unterschreiben würde. Erst recht geht nicht, sich am Privatvermögen der »Oligarchen« schadlos zu halten – ein Unrecht, das gleichermaßen auf viel populistische Zustimmung stößt.

    Es ist kontraintuitiv, dass Eigentum im Krieg geschützt wird, während das Leben von Tausenden von Menschen nicht geschützt werden kann? Viele eher linke Sozialwissenschaftler sind der Auffassung, der liberale Eigentumsschutz werde übertrieben – und hier zeige sich besonders seine perverse Überhöhung: Schurken lassen wir morden, aber ihr Eigentum bleibt unangetastet. Marietta Auer, die Max Planck-Juristin, dreht die Argumentation um: »Dass Eigentum auch im Krieg geschützt wird, dient dem rascheren Wiederaufbau hinterher und dem Bewahren eines Mindestmaßes von Zivilisation – so jedenfalls die herrschende europäische Meinung seit 1648«.

    The Westfalian Order

    1648? Gemeint ist der Westfälische Frieden, der dem Dreißigjährigen Krieg ein Ende setzte. Dieser Friede gilt als die Geburtsstunde der Idee staatlicher Souveränität. Vor allem in der angelsächsischen Literatur spielt »The Westfalian Order« eine zentrale Rolle. Danach wäre Staatsvermögen (Zentralbankreserven, staatliche Immobilien, Fonds) Teil der staatlichen Herrschaftsausübung und Eingriffe darin als Eingriff in die Souveränität zu verstehen. Die westfälische Ordnung fußt auf dem Prinzip »par in parem non habet imperium« (Gleiche haben keine Herrschaft über Gleiche). Ein Staat darf nicht hoheitlich über einen anderen Staat richten. Staatliches Eigentum genießt Immunität vor fremder Gerichtsbarkeit und Zwangsvollstreckung.

    Das ist starker Tobak. Da tritt ein Staat die Souveränität eines anderen Staates aus rein machtpolitischen Gründen mit Füßen – und die anderen Staaten behandeln die Souveränität des Aggressors als hohes zu schützendes Gut. Diese Paradoxie aufzuspießen und zur Legitimierung der Enteignung russischen Staatseigentums zu benutzen, ist, wie gesagt, die populistische Strategie von Merz, von der Leyen & Co. Setzt sich dieses Denken durch, würden die europäischen Staaten auch noch jenes »Mindestmaß an Zivilisation« verspielen und jene »westlichen Werte« mit Füßen treten, für die jetzt wieder junge Männer in Deutschland eine Waffe in die Hand nehmen sollen. Wenn es um die Marktwirtschaft geht, halten wir unsere private Eigentumsordnung hoch. Wenn es gegen Staaten geht, fallen wir zurück in die Barbarei. Ehrlicher und aufrechter wäre es, der deutsche Kanzler würde den Bürgern die Implikation der liberalen Idee erklären: Der Wiederaufbau der Ukraine darf nicht durch Raub russischen Staatsgeldes finanziert werden. Sondern mit deutschem und europäischem Geld.

    Rainer Hank

  • 16. Januar 2026
    Larry Summers' tiefer Fall

    Larry Summers: Kopf des Neoliberalismus Foto larrysummers.com

    Dieser Artikel in der FAZ

    Wie sieht gute Wirtschaftspolitik im neuen Jahr aus?

    »The Larry Summers era is over«, die Zeit von Larry Summers sei vorbei, tönte die Zeitung »Politico« Mitte November, nachdem ein Mailwechsel bekannt wurde, der die Nähe des amerikanischen Starökonomen zu dem Sexualstraftäter Jeffrey Epstein dokumentierte. Summers trat auf der Stelle von allen öffentlichen Ämtern zurück, musste den Aufsichtsrat von AI (»ChatGPT«) verlassen und verlor seine Mitgliedschaft in der »American Economic Association«, der wichtigsten Vereinigung von Ökonomen weltweit. Viel tiefer lässt sich ein gesellschaftlicher Absturz nicht vorstellen.

    Summers Ruhm begann in den neunziger Jahren. Er war Chefökonom der Weltbank, Finanzminister unter dem demokratischen US-Präsidenten Bill Clinton und später dann Präsident der Harvard Universität. Er hatte politische Macht und genoss ökonomische Deutungshoheit. Wie kein Zweiter steht Summers für den sogenannten »Washington Consensus«. Das ist ein wirtschaftspolitisches Zehnpunkteprogramm, welches in elitärem Gestus den Zehn Geboten des biblischen Moses in nichts nachsteht. Wenn nur alle Staaten sich daran halten, würde am Ende eine Weltgemeinschaft entstehen, in der überall Milch und Honig fließen.

    Der Washington Consensus votiert für (1) ein Verbot hoher Staatsdefizite, (2) moderate Steuersätze, (3) Beschränkung staatlicher Ausgaben auf Bildung, Gesundheit, Infrastruktur, (4) keine staatliche Zinskontrolle, (5) wettbewerbsfähige Wechselkurse, (6) Abbau von Zöllen und anderen Handelsbeschränkungen, (7) Liberalisierung ausländischer Direktinvestitionen, (8) Privatisierung staatlicher Unternehmen, (9) Deregulierung und Abbau von Markteintrittsbarrieren, (10) Sicherung von Eigentumsrechten.
    Das Programm spiegelt das Weltbild der Globalisierung in den neunziger Jahren nach dem Ende des Systemwettbewerbs. Rasch galt der »Consensus« als Inbegriff der Arroganz des »Neoliberalismus« und »Marktradikalismus«. Der Eindruck entstand nicht zuletzt dadurch, dass das Programm als Blaupause diente für die Vergabe von Krediten und Hilfsgeldern durch die in Washington angesiedelten Institutionen des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank. Das roch sehr nach amerikanischem Neoimperialismus: Die Vereinigten Staaten suchten die ganze Welt mit ihren »Werten« zu beglücken, sie betrieben »Nation Building« mit politisch-militärischen Mitteln und verkauften Wohlstandsprogramme zu von ihnen gesetzten ökonomischen Bedingungen. Das Ansehen des Programms litt zudem darunter, dass eine Kohorte junger, häufig schnöselig daherkommender Berater des IWF den postkommunistischen Staaten Europas marktwirtschaftliche Schock-Reformen predigte, ohne Verantwortung für die dadurch ausgelösten gesellschaftlichen Erschütterungen zu übernehmen.

    Vom Washington zum London Consensus

    Dies alles ist zumindest mitverantwortlich für die Krise, in der sich der Liberalismus weltweit inzwischen befindet. Was freilich unterschlagen wird: Trotz seines schlechten Rufs war der Washington Consensus vielfach erfolgreich. Eine Studie des »Journal of Comparative Economics« aus dem Jahr 2021 weist nach, dass Länder, die die zehn Punkte umgesetzt hatten, zehn Jahre nach der Einführung der Reformen um 16 Prozent reicher geworden waren (gemessen am Prokopf-Bruttoinlandsprodukt). Hinzu kommt: Die Ungleichheit zwischen den Ländern nahm ab. Sie wuchs freilich innerhalb der Staaten. Unstrittig ist auch, dass die Deregulijerung der Finanzmärkte zumindest Mitschuld trägt an der Weltfinanzkrise der Jahre 2008 und 2009.

    Inzwischen ist die Welt eine andere, weit weg von den globalen Wohlstandsversprechen der neunziger Jahre. Hohe Zölle sind seit Donald Trump wieder salonfähig, hohe staatliche Subventionen für einzelne Branchen, gelten als industriepolitisches Heilmittel, während zugleich in Amerika Tech-Monopole entstanden sind, deren Macht nicht ungefährlich, aber offenbar unangreifbar ist. In Europa könnten die Sozialstaaten bald nicht mehr finanzierbar, aber leider auch nicht reformierbar geworden sein.
    Für diese neue Ära haben Ökonomen aus dem Umfeld der »London School of Economics« im November dieses Jahres einer Sammlung von Essays den Titel »London Consensus« gegeben. Der Untertitel »Ökonomische Prinzipien für das 21. Jahrhundert« klingt hochgestochen, Gestus und Stil sind es nicht. Es gibt keinen Guru, der das Programm repräsentiert, wiewohl eine Reihe von Nobelpreisträgern mit von der Partie sind. Die Stärken des Washington Consensus werden anerkannt, zugleich aber differenziert vor dem Hintergrund der heutigen »Zeitenwende«.

    Statt zehn beschränkt sich der »London Consensus« auf fünf Prinzipien. Ihnen gemeinsam ist die Überzeugung, dass der Staat als Ordnungsmacht in der Wirtschaft wieder eine stärkere Rolle spielen müsse. Philip Aghion, Ökonomienobelpreisträger 2025 spricht sich im Interesse von wachstumsfördernden Innovationen für eine starke Antikartellpolitik aus. Tech-Giganten wie Meta (Facebook) oder Alphabet (Google) seien in der Lage, zur Stabilisierung ihrer Monopolmacht kleine innovative Firmen aufzukaufen und den Wettbewerb zu unterdrücken. Im Interesse von Innovation und Wohlstand müsse der Staat hier stärker seine Aufsichtsfunktion wahrnehmen. Ohne es explizit zu erwähnen, bemüht Aghion hier ein Grundprinzip der sogenannten deutschen Ordnungspolitik: Dem Auftrag zur Beschränkung wettbewerbsschädlicher wirtschaftlicher Macht durch den Staat.

    Der Harvard-Ökonom Dani Rodrik insistiert darauf, dass Wachstum und Produktivitätsverbesserungen für den Wohlstand der Nationen unverzichtbar seien, um daran die originelle Beobachtung anzuschließen, dass die traditionellen Wohlfahrtsstaaten sich immer nur vorher und nachher in die Wirtschaft eingemischt hätten: Durch die Finanzierung von Bildung (ex-ante) und durch die Besteuerung von Arbeit (ex-post) zur Abfederung der großen Lebensrisiken Alter, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Heute sei es geboten, dass die Staaten sich auch für »gute Arbeit« direkt verantwortlich fühlten. Dazu zählt Rodrik die betriebliche Weiterbildung angesichts der Herausforderung durch künstliche Intelligenz. Deutschland hat mit staatlichen Weiterbildungsprogrammen indes keine guten Erfahrungen gemacht. Auch eine neue Industriepolitik, der Rodrik das Wort redet, hat hierzulande stets die Verlierer von gestern subventioniert und die Gewinner von morgen übersehen.

    Anders als vor fünfunddreißig Jahren geht es heute viel stärker darum, politische und ökonomische Unsicherheit auszuhalten. Das ist die zentrale Botschaft des London Consensus. Daraus lässt sich aber weder eine Legitimation des US-amerikanischen Protektionismus noch der üppigen deutschen Wohlfahrtsstaates ableiten.

    Der Kolumnist kann nur hoffen, dass im neuen Jahr in den Regierungszentralen der Welt nicht der neue »London Consensus«, sondern auch der alles andere als veraltete »Washington Consensus« auf die Tagesordnung kommt.

    Rainer Hank