Hanks Welt

Subjektive Reflexionen, freche Interventionen, persönliche Spekulationen: »Hanks Welt« wirft einen subjektiven Blick auf das Geschehen in Wirtschaft, Politik und Kultur. Meine Kolumne erscheint Sonntag für Sonntag im Wirtschaftsteil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS).

Aktuelle Einträge

  • 25. Juni 2026
    Im Milliardärsdorf

    Der reichste Mann der Welt: Elon Musk Foto pixabay

    Dieser Artikel in der FAZ

    Wie leben eigentlich die Superreichen?

    Von Peter Thiel, dem geheimnisumwitterten Star der Nouvelle Riche in Kalifornien, berichtete die New York Times kürzlich, er habe seinen Wohnsitz nach Argentinien verlegt. Thiel soll sich eine Villa im exklusiven Viertel Barrio Parque in Buenos Aires gekauft haben. Zwölf Millionen Dollar habe das Anwesen gekostet, das zu den prestigeträchtigsten Wohnanlagen des Landes zählt.

    Der Paypal- und Palantir-Gründer, der sich gerne als Prophet des Weltuntergangs inszeniert, hat aus seinen Sympathien für Disruption und Freiheitsanspruch nie ein Hehl gemacht. Dass ihm das libertäre Reich des Kettensägers Javier Milei sympathisch sein muss, verwundert nicht. Hinzu kommt: Thiel kritisiert seit langem die hohe Vermögens- und Einkommensbesteuerung in Kalifornien.

    Doch heißt das auch, dass Peter Thiel die USA verlässt? Vieles spricht dagegen. Man darf sich einen US-Milliardär nicht wie einen deutschen Durchschnittsmillionär vorstellen. Der Deutsche wohnt entweder da oder dort, also entweder am Starnberger See oder am Taunusrand nahe Frankfurt. Peter Thiel wohnt überall. Seit 2011 hat er die neuseeländische Staatsbürgerschaft und besitzt dort große Grundstücke. Zugleich verbringt er viel Zeit im Jahr in Florida, jenem Bundesstaat, der traditionell in Konkurrenz steht zu Kalifornien und eher die Rechten und Anti-Woken anzieht – siehe Donald Trump in Mar-a-Lago.

    Heimatlos und ständig wie auf der Flucht

    Die Superreichen der Welt sind habituell heimatlos und verhalten sich ständig wie auf der Flucht, berichtet der »Economist« in seiner jüngsten Ausgabe. Sie haben nicht nur Angst, dass der Fiskus ihnen ihren wirtschaftlichen Erfolg wegsteuert. Sie haben auch Angst um ihre physische Sicherheit. Zugleich werden sie – oder vielmehr ihr Geld – von vielen Staaten umworben. Die Superreichen sind steuerlich, politisch und sicherheitstechnisch permanent unterwegs. Lange waren die Golfstaaten beliebt; seit dem Irankrieg hat sich das geändert.

    Es ist ein bisschen paradox: Die Helden der Digitalwirtschaft gönnen sich Paläste im kalifornischen Atherton, vermutlich einer der wenigen Orte der Welt, an denen ein Jahreseinkommen von einer halben Million Dollar unterdurchschnittlich ist. Sie wohnen in Gated Communities, geben Unsummen für Villen und Personal aus. Aber sie machen sich zugleich hinter großen Hecken unsichtbar. Das hängt nicht nur mit der notorischen Angst um Hab und Gut und Leib und Leben zusammen, sondern auch damit, dass sie ihren ganzen Stolz auf den unternehmerischen Erfolg fokussieren. Man trägt T-Shirt statt Dreireiher, fährt Tesla statt Rolls-Royce und Bentley, wohnt hinter Bäumen statt an einer Prachtallee. Bescheiden wird man das nicht nennen können. Die teure Yacht, der eigene Golfplatz, all das ist schon wichtig. Am wichtigsten aber ist das wirtschaftliche Imperium.
    Nehmen wir den Neu-Billionär Elon Musk. Jahrelang hat er sich als Anti-Typ gegen das klassische Milliardärsleben inszeniert. 2020 erklärte er öffentlich, er wolle seinen gesamten Immobilienbesitz verkaufen. Zeitweise behauptete er sogar, in einem kleinen vorgefertigten Haus nahe den SpaceX-Anlagen in Texas zu wohnen. Musk definiert seinen Status über Tesla, die Plattform X, Raketen und Technologien – zeitweise auch über seine exklusive Nähe zur politischen Weltmacht (Donald Trump) – aber eben nicht über seine Immobilien.

    Der Unterschied wird noch offensichtlicher, vergleicht man die heutigen Superreichen mit den erfolgreichen Wirtschaftsbürgern des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Die ließen sich im Londoner Stadtteil South Kensington nieder mit ihren weißgetünchten antikisierenden Säulen. Das europäische Villenviertel diente der öffentlichen Inszenierung von Besitz. Es liegt an einer prachtvollen Avenue, nicht hinter Mauern.

    Das deutsche Gegenstück zu South Kensington heißt Grunewald. Der Stadtteil entstand seit den 1880er Jahren als Villenkolonie der Berliner Oberschicht. Hier wohnten vor 1914 Industrielle, Bankiers, Verleger und Großkaufleute. Nach 1945 blieb der Grunewald trotz Krieg, Teilung und Systemwechsel eine Spitzenadresse. Soziologisch ist es ein Quartier des alten und neuen Geldes. Auch wenn die Potsdamer Seenplatte nach der Wende in Konkurrenz zum alten Westberlin trat: Dort wohnen Leute wie die Verlegerin Friede Springer, der Modemann Wolfgang Joop oder der SAP-Gründer Hasso Plattner.

    Sind Vermögensverhältnisse Privatsache?

    Was wir über die Reichen des deutschen Kaiserreichs wissen, verdanken wir einem preußischen Regierungsrat namens Rudolf Martin (1867 bis 1939). Zwischen 1911 und 1914 veröffentlichte er aufgrund von Steuerdaten die »Jahrbücher des Vermögens und Einkommens der Millionäre«. Darin finden sich nicht nur die Namen, sondern auch Vermögens- und Einkommensschätzungen, Wohnadressen, Familienverhältnisse und Angaben über Unternehmensbeteiligungen.

    Rudolf Martin machte Reichtum erstmals sichtbar. Das war unerhört. Man stelle sich vor, die Medien, Banken oder Thinktanks, die heute aufgrund vager Schätzungen ihre Reichenlisten zusammenstellen, hätten solche Daten zur Verfügung und könnten die genauen Adressen nebst Postleitzahl von Elon Musk (1,1 Billionen Dollar) oder Dieter Schwarz (Lidl, 60 Milliarden Euro) veröffentlichen. Gerade weil die heutigen Superreichen ihren Wohnsitz ständig wechseln und ihre Vermögensverhältnisse hinter Firmenkonstruktionen verbergen, wirkt die Transparenz des Kaiserreichs aus heutiger Sicht überraschend.

    Auch damals war die Veröffentlichung ein Skandal. Die von Rudolf Martin Geouteten beschwerten sich bei den Staatsanwaltschaften wegen Verletzung des Steuergeheimnisses und ihrer Privatsphäre. Doch das Verfahren wurde eingestellt. Es gebe »ein berechtigtes öffentliches Interesse« an Millionen- oder gar Milliardenvermögen, meinte der Vorsitzende Richter.

    So etwas, wie gesagt, wäre heute undenkbar. Die Reichen hätten längst ihre Medienanwälte (Christian Schertz & Co.) für sich eingespannt, die solche Listen von Anfang verhindert hätten. Vermögensverhältnisse sind in einer liberalen Gesellschaft Privatsache und das ist auch gut so. Aber für Historiker ist das Jahrbuch von Rudolf Martin ein Glücksfall. Seit Montag, 22.Juni, steht eine auf Martin beruhende »Digitale Karte der Millionäre« im Deutschen Kaiserreich online. Die Daten werden vom Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung (IRS) gemeinsam mit dem Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung im Rahmen des Projekts »Where the Rich Live« online gestellt. Die Federführung hat die Wirtschaftshistorikerin Eva Gajek.

    Rudolf Martin kartierte die Reichen des Kaiserreichs hausgenau. Die heutigen Milliardäre verteilen ihr Geld über Kontinente, Stiftungen und Briefkastenfirmen. Das mag erklären, warum wir heute so viel über Reichtum reden und zugleich so wenig darüber wissen.

    Rainer Hank

  • 25. Juni 2026
    Mer losse d’r Dom in Kölle

    Was für ein Gebäude! Foto pixabay

    Dieser Artikel in der FAZ

    Sollen sich Kirchen über Eintrittsgelder finanzieren?

    Es gibt einen etwas in die Jahre gekommenen klerikalen Witz, der geht so: Ein Novize im Kloster fragt seinen Abt: »Vater Abt, darf ich beim Beten rauchen?« Der Abt antwortet streng: »Natürlich nicht!« Einige Tage später sieht der Novize einen Mitbruder rauchend durch den Klostergarten gehen. »Wie hast du das geschafft? Mir hat der Abt das Rauchen verboten!« Der andere fragt: »Was hast du ihn denn gefragt?« Antwort: »Ob ich beim Beten rauchen darf.« Der Mitbruder: »Da liegt dein Fehler. Ich habe gefragt, ob ich beim Rauchen beten darf.«

    Der Witz kam mir in den Sinn nach dem Beschluss des für den Kirchenunterhalt zuständigen Kölner Domkapitels, vom 1. Juli an für den Besuch des Doms Eintritt zu nehmen. 12 Euro, für Schüler und Studenten ermäßigt sechs Euro. Für Besucher der jährlich rund 2000 Gottesdienste bleibt der Besuch des Doms gebührenfrei. Ebenso gratis bleibt der Zutritt zu den Opferlichtern und zum stillen Gebet in bestimmten Bereichen.

    Was also, wenn ich mich am Eingang als stiller Beter ausgebe oder sage, ich wolle eine Opferkerze für meine verstorbene Patentante anzünden? Und dann auf dem Weg zum Opferstock einen Umweg mache, um mir das berühmte Glasfenster von Gerhard Richter anzusehen? Dann gleiche ich doch dem frommen Ordensmann, der sich beim Beten eine Zigarette gönnt? Das funktioniert heute schon ganz gut. Wenn Sie am Sonntag während des Hauptgottesdienstes den Dom betreten, fragt Sie der Kirchenschweizer – der Mann mit der roten Robe – am Eingang: »Nur zur Messe?« Wenn Sie dann mit ernster Miene nicken, wird er sie reinlassen. Was soll er auch sonst machen? Nach der Taufurkunde fragen oder sich das »Vater unser« aufsagen lassen?

    Das ist mehr als nur ein praktisches Hindernis, dem die Domverantwortlichen sich stellen müssen. Glaube und Frömmigkeit sind eine sehr persönliche Angelegenheit, für die es keine »objektiven« Nachweise geben kann. Zugleich aber sind Gotteshäuser, seit man auch Atheist oder Agnostiker sein kann, eine Art »Dual-Use-Räume«. So bezeichnet man Technologien, die sowohl zivil wie militärisch genutzt werden. Für Gläubige sind Kirchen Orte des Gebets, der Liturgie und der Seelsorge. Für Touristen sind sie Baudenkmäler, Kunstwerke, historische Attraktionen und oft auch einfach Orte der Ruhe. Solange der Eintritt frei war, fiel dieser Doppelcharakter kaum auf. Erst wenn ein Kassenhäuschen aufgestellt wird, stellt sich die Frage: Ist der Besucher ein frommer Beter oder ein Tourist? Kirchen sind keine Museen, die zufällig auch zum Beten genutzt werden. Sie sind Orte, deren religiöse und kulturelle Funktion nicht voneinander getrennt werden können.

    Massive Finanzierungsprobleme

    Daraus könnte man folgern: Mer losse d’r Dom in Kölle, wie es in einem berühmten Lied der Bläck Fööss heißt, und verzichten auf Eintritt. Doch dagegen steht ein massives Finanzierungsproblem. Sechs Millionen Besucher aus aller Welt besuchen jährlich den Dom. Touristen verursachen Kosten: Sicherheit, Reinigung, Personal, Restaurierung. Die jährlichen Unterhalts- und Betriebskosten des Doms belaufen sich je nach Abgrenzung auf etwa 12 bis 16 Millionen Euro, die derzeit über Kirchensteuern, Spenden oder öffentliche Zuschüsse finanziert werden. Der Kölner Dom ist eine komplizierte Institution: Als »juristische Person« gehört er sich selbst; für den Unterhalt ist das Domkapitel verantwortlich. Angesichts schwindender Kirchenmitglieder und knapper öffentlicher Kassen wachsen die Defizite, obwohl die Erzdiözese Köln als das reichste Bistum der Welt gilt.

    Nimmt man an, die Hälfte der jährlich sechs Millionen Besucher würden künftig den vollen Eintritt zahlen, käme man auf Einnahmen von 36 Millionen Euro. Unter günstigen Annahmen könnten die Domkapitulare dann einen Gewinn erwirtschaften und man könnte aus dem Dom ein profitables Businessmodell machen. Aber das wollen wir erst sehen.

    Jenseits der Finanznot lassen sich auch eine Reihe ordnungspolitischer Argumente anführen, die für Gebühren sprechen. Bisher wurden die Kosten sozialisiert, während die Nutzung für Millionen Touristen gratis war. Das verschleiert die tatsächlichen Kosten. Ketzerisch gefragt: Warum sollen Katholiken aus der Eifel den Besuch japanischer Buddhisten aus Kyoto subventionieren; missionarisch ist da wenig zu holen. Mit dem Eintrittspreis wird das Verursacherprinzip eingeführt: Wer den Nutzen hat, soll auch die Kosten tragen. Wer den Dom als Sehenswürdigkeit besichtigt, beteiligt sich an seinem Erhalt. Bekanntlich gehen neuerdings auch Städte diesen Weg, die viele Touristen anlocken. In Venedig müssen Touristen zu bestimmten Zeiten für zehn Euro ein Tagesticket kaufen; die Fontana di Trevi in Rom gibt es auch nicht mehr umsonst.

    Man könnte das Preismodell noch gerechter machen, indem man es zeitabhängig staffelt. Der Schweizer Ökonom Bruno Frey hat vorgeschlagen, Museumstickets wie den Parkhausaufenthalt danach zu bepreisen, wie lange man drinbleibt. Angewandt auf den Kölner Dom ließe das erwarten, dass nur wirklich kunstinteressierte Besucher kommen und bleiben, die anderen samt ihren gelangweilten Kindern den Kirchenraum rasch wieder verlassen, bevor es zu teuer wird.

    Der Dom als öffentliches Gut

    Gebührenmodelle sind die gerechtesten Preissysteme. Nebenbei gesagt, ist es deshalb unverständlich, warum Deutschland auf seinen Autobahnen nicht längst eine streckenabhängige Maut als Gebühr verlangt. Alles kann man nicht dem tollpatschigen Andy Scheuer in die Schuhe schieben.

    Doch es gibt Einwände gegen die hier vorgetragene ordnungspolitische Argumentation. Besonders prononciert wurden sie von der ehemaligen Dombaumeisterin des Kölner Doms, Barbara Schock-Werner, in mehreren Interviews zu Gehör gebracht: »Es muss in unserer Welt auch Dinge geben, die man nicht kaufen kann, sondern die angeboten werden, weil sie einen höheren Zweck erfüllen.« Kirchenräume wie der Kölner Dom müssten »nichtkommerzielle« Räume bleiben, so Schock-Werner. Sie unterschlägt, dass dann andere die Rechnung bekommen, schon klar. Gleichwohl wird man den Standpunkt einnehmen dürfen zu sagen: Der Kölner Dom ist ein »öffentliches Gut«, kein Freizeitangebot wie der Themenpark Phantasialand vor den Toren Kölns. Wer für den Zugang Eintritt verlangt, verwandelt ein öffentliches Gut in ein Konsumgut, so das Argument der Dombaumeisterin. In Großbritannien vertritt man seit langem die Auffassung, dass nationale Sammlungen allen Bürgern – und Gästen aus dem Ausland – offenstehen sollen. Volunteers als Wärterinnen, meist Frauen aus der Umgebung, freuen sich, den Gästen »ihr« Museum zu zeigen.

    Am Ende kollidieren zwei liberale Prinzipien. Mein Kopf sagt: Der Besucher soll zahlen. Mein Bauch sagt: Es wäre schade, wenn man eines Tages auch für das Staunen Eintritt verlangen müsste.

    Rainer Hank

  • 22. Juni 2026
    In der Hausschule

    Unterricht am Küchentisch Foto Cornelsen

    Dieser Artikel in der FAZ

    Der Schulzwang des Staats widerspricht der Freiheit

    Wie schrecklich, dass wir die AfD haben. Denn die Partei macht (auch) gute Vorschläge. Doch sobald irgendwo eine AfD-Forderung auftaucht, wird sie von den übrigen Parteien und großen Teilen der Öffentlichkeit hinter die Brandmauer gesteckt, damit kein vernünftiger Nicht-AfDler sich mit ihr auseinandersetzt. Der Anwurf »Das ist ein AfD-Argument« funktioniert als ein Totschlagargument.

    Mein Beispiel ist das sogenannte Homeschooling. Also die Abschaffung der strikten Schulpflicht und der Eröffnung der Alternative, die Kinder auch zuhause zu erziehen. Im Programm der AfD in Sachsen-Anhalt (Wahlen im September, AfD derzeit bei rund 40 Prozent) spricht sich die Partei dafür aus, »eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht« zu schaffen: »Das Recht auf Hausunterricht ist als Elternrecht zu begreifen, die Bildung der Kinder als Pflicht und der Schulbesuch als Angebot, das der Staat vorhalten muss, das die Eltern jedoch nicht zwangsläufig annehmen müssen.« In allen Fragen zu Bildung und Erziehung der Kinder sollen die Eltern das letzte Wort haben, man wende sich gegen sämtliche Versuche staatlicher Einmischung in die Erziehung der Kinder, heißt es bei der AfD.

    Schule als staatliche Einmischung in das Recht der Eltern? Mit so einem Satz kann man die Empörung hierzulande zum Kochen bringen. Ich rufe einen Zeugen auf, der nachweislich nicht der AfD angehört, stattdessen als Heiliger des deutschen Bildungsideals verehrt wird: den Bildungsreformer Wilhelm von Humboldt (1767 bis 1835). Humboldts nicht genug zu empfehlende Frühschrift von 1792 mit dem schönen Titel »Ideen zu einem Versuch, die Gränzen (sic!) der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen« billigt dem Staat zwar das Recht und die Pflicht zu, im Interesse der Freiheit der Bürger für äußere und innere Sicherheit zu sorgen. Aber von einer Pflicht öffentlicher Erziehung will der Bildungsreformer nichts wissen: »Soll die Erziehung nur Menschen bilden, so bedarf es des Staates nicht«, schreibt Humboldt. Im Gegenteil: Staatliche Beschulung führe dazu, dass die Eltern die Verantwortung für die Aufzucht der Kinder an den Staat delegieren, wofür sie einen hohen Preis zahlen: Statt zu freien und gebildeten Menschen wird die Jugend zu Staats-Bürgern, mithin zu Untertanen gemacht. Staatlich bestallte Lehrer, behauptet Humboldt frech, seien vor allem auf die nächste Beförderung fixiert, während das Wohl privater Erzieher vom Erfolg ihrer Arbeit abhänge. Derartige staatskritische Anwürfe werden heutzutage als libertär gebrandmarkt – oder eben als »typisch AfD«.

    Alma Mahler und Johann Wolfgang von Goethe

    Dabei gibt es in der Geistesgeschichte viele gelungene Beispiele heimbeschulter Menschen. Alma Mahler und die Mutter Alma Mahler-Werfel (1879 bis 1964), die Ehefrau des Komponisten Gustav Mahler hat nur am Rande eine formale Schulerziehung erhalten. Im Winterhalbjahr besuchte sie in Wien die Schule, während des Sommers erteilte die Mutter oder ein Hauslehrer Unterricht. Goethe, der sowieso, hat nie eine Schule besucht. Geschadet hat es ihm nicht. Seine Erziehung hat der Vater streng überwacht. Wie in bürgerlichen Verhältnissen üblich, wurde Goethe von Hauslehrern erzogen, vorzüglich in Rhetorik und Poetik und im Schönschreiben. Neben den alten Sprachen lernte er Französisch, Englisch und Italienisch, später auch Hebräisch.

    Tatsächlich ist heute die Schulpflicht in Deutschland eine der strengsten weltweit. Unsere Nachbarn in Österreich, Frankreich und Dänemark sind da wesentlich liberaler. Dort gilt eine Unterrichts- oder Bildungspflicht, die es leichter möglich macht, Kinder auch zu Hause zu unterrichten. Wer das hierzulande macht und der Schulpflicht nicht nachkommt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Es drohen hohe Geldstrafen, in einzelnen Bundesländern sogar Haft.

    Der deutsche Sonderweg hat – wie meist – historische Gründe. Besonders rigoros geht es erst seit dem Reichsschulpflichtgesetz von 1938 zu. Faschistisch wird man die AfD-Forderung also nicht nennen können. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat man dann darauf bestanden, dass staatliche Schulbeamte dafür bürgen, dass Kinder im Geiste einer liberalen Demokratie und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung erzogen werden.

    Nun zur Empirie. Die ist nämlich besonders spannend, weil es eine Fülle neuer Forschung zum Homeschooling gibt. Zunächst: Homeschooling ist weltweit auf dem Vormarsch. In den USA, dem Heimatland des Homeschoolings, hat sich der Anteil der heimbeschulten Kinder zwischen 2019 und 2024 mehr als verdoppelt auf 3,2 Millionen Schüler. Zuwachs verzeichnen Länder wie Großbritannien, Australien oder Canada.

    Auch Finnland, das Pisa-Vorzeigeland, weist einen nennenswerten Anteil von Hausschulkindern auf. Das stellt einen klassischen Einwand infrage, wonach eine Schulbildung die besseren Leistungen erbringe. Und zufriedene Kinder gibt es hier wir dort: Gemäß Forschungen des kanadischen Thinktanks »Cardus Education Survey« von 2025 lässt sich kein Unterschied der Zufriedenheit der Kinder erkennen. Werden Kinder acht und mehr Jahre zuhause erzogen, sind sie sogar glücklicher.

    Längst kein Nischenphänomen mehr

    Keinesfalls trifft die gerne gemachte Vermutung zu, Heimschulkinder fänden sich überdurchschnittlich in rechts(extremen) oder evangelikalen Familien. Homeschooling, schreibt der britische Economist in einem hilfreichen Überblicksartikel (23. Mai), dem ich die Empirie entnehme, Homeschooling sei kein Nischenphänomen mehr, sondern eine ernstzunehmende Langzeitalternative vieler Bildungssysteme. Meist wählen Eltern nicht das Entweder-Oder, sondern schicken die Kinder eine Weile auf die Schule; vorher oder nachher kümmern sie sich dann selbst um die Erziehung und stellen Hauslehrer an.

    Triftig ist der Einwand, das Homeschooling fördere die Ungleichheit und unterminiere die sozial egalisierende Rolle der Schule: gemeinsames Lernen mit anderen, begabteren und weniger begabten und solchen aus privilegierten und benachteiligten Haushalten. Doch der Einwand trifft schon die heutige Bildungswelt. Die einen kommen auf »Brennpunktschulen«, die anderen aufs humanistische Gymnasium (Lateinkenntnisse finden eher Bildungsbürgereltern wichtig) oder gleich aufs Internat nach England.

    Schließlich, letzter kontraintuitiver Befund: Anders als man meinen könnte, sind Homeschoolkinder (zumindest in den USA) gemäß Daten des dortigen Statistikamtes diverser als Schulkinder. Die Eltern haben ihre Kinder aus der Schule genommen, weil sie dort ob ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Herkunft und Hautfarbe diskriminiert wurden. Das wäre am Ende eine hübsche Pointe, wenn die Forderung nach Aufhebung des staatlichen Schulzwangs auch in die Parteiprogramme grün-alternativer Parteien Eingang fände.

    Rainer Hank

  • 22. Juni 2026
    Der Fluch des Gewinners

    Unterm Hammer Foto pixabay

    Dieser Artikel in der FAZ

    Warum man bei Versteigerungen schlimme Fehler macht

    Wettbewerb hält die Marktwirtschaft auf Trab. Niemand kann sich auf seinen Lorbeeren ausruhen. Schon lauert die Konkurrenz und macht dem Platzhirsch das Leben schwer. Wettbewerb ist ein faires Entmachtungsverfahren, wussten die Väter der Freiburger Schule der sozialen Marktwirtschaft.

    Auch im Alltagsgeschäft fährt man mit Wettbewerb meistens gut. Wer etwas anzubieten hat, macht eine Versteigerung. Kein Wunder, dass eBay & Co. seit Jahren große Erfolge melden. Wer einen öffentlichen Auftrag vergibt, schreibt ihn aus. Und erwartet, dass er durch dieses Verfahren die beste Qualität zum günstigsten Preis bekommt. Auktionen sind keine neue Idee – man denke an Sotheby’s, gegründet als Buchauktionshaus im Jahr 1744 in London. Mit Christie’s etablierte sich schon kurze Zeit später ein Rivale. Die beiden Auktionshäuser sind Pioniere der Plattform-Ökonomie, noch vor der Erfindung des Internets. Inzwischen gibt es Plattformen für alles und jedes: teuren Wein oder billige Bücher. Das Netz schafft vollkommene Markttransparenz. Es ermöglicht, dass jedermann von allen Teilen der Welt etwas anbieten kann, genauso wie jedermann von allen Teilen der Welt mitbieten kann. Objektiver und fairer können Preise nicht sein. Jeder Anbieter findet so den passenden Käufer.

    Soweit die Theorie. Würde sich die wirkliche Welt nach dieser Theorie richten, wäre diese Kolumne am Ende angekommen. Doch die Welt sperrt sich gegen die Theorie. Deshalb zunächst zwei Beispiele aus der realen Welt und anschließend ein wenig Auktionstheorie.

    Seit es das Internet gibt, hat sich der Handel mit gebrauchten Büchern von den stationären Antiquariaten – wo sich prächtig stöbern ließ – auf Plattformen wie Booklooker, ZVAB oder Medimops verlagert. Dort lässt sich nahezu jedes existierende Buch erwerben. Für den Käufer ist das fantastisch. Für den Verkäufer eher weniger, wie ein altgedienter Antiquar kürzlich auf einer Tagung über die »Zukunft der Privatbibliothek« klagte. Zwar sei die Reichweitenvergrößerung durch das Netz ein Segen für seine Branche gewesen. Doch inzwischen habe die totale preisliche Transparenz vielen seiner Kollegen das Geschäft verdorben, weil nun jeder den anderen unterbiete und damit die Branche und vor allem sich selbst wirtschaftlich zerstöre.

    Lassen wir offen, ob die Transparenz am Unterbietungsmechanismus schuld ist, um zunächst das zweite Beispiel zu bringen:

    Die Kronberg Academy, das ist seit 2022 ein wunderschöner neuer Konzertsaal am Taunusrand nahe Frankfurt, der zwar weitgehend mit privaten Mitteln gebaut wurde, doch nicht gänzlich ohne öffentliches Geld auskam. In einem FAZ-Gespräch (11.Mai 2026) klagte der Intendant jüngst über die Vergabevorschriften: »In jeder Phase des Bauens muss jeder Auftrag europaweit ausgeschrieben werden. Es gibt ein Schlüsselgewerk, an dem zehn andere Gewerke dranhängen. Plötzlich arbeitet dieses Schlüsselgewerk fehlerhaft oder geht in die Insolvenz. Dadurch können zehn andere Unternehmen ihre Arbeit nicht aufnehmen oder fortsetzen, was zu einer erheblichen Verzögerung führt, die eine Kostensteigerung nach sich zieht.« Der Intendant macht dafür die Regel verantwortlich, den jeweils billigsten Anbieter beauftragen zu müssen. Dabei handele es sich beim Billigsten meist um Bieter kurz vor der Insolvenz oder um solche, die durch Nachforderungen die Preisdifferenz zu den Unterbotenen später wieder ausgleichen würden.
    So unterschiedlich meine beiden Beispiele sind, so gleicht sich doch der Kern der Klage: Auktionen trieben die Bieter dazu, unwirtschaftliche Angebote abzugeben, um Aufträge zu ergattern. Der Preiswettbewerb habe den Qualitätswettbewerb verdrängt, heißt es. Im Fall der Antiquare haben zunächst nur die Buchhändler den Schaden, langfristig die Buchkäufer womöglich auch, sollte nur noch Amazon als Monopolist übrigbleibt. Am Bau hat auch der Bauherr den Schaden, weil das billigste Angebot am Ende alles verzögert und verteuert.

    Bieter überschätzen den Wert

    Dass das so ist, liegt nicht unbedingt daran, dass die Menschen böse sind. Sondern es hängt mit der Logik von Auktionen zusammen: Es ist der »Fluch des Gewinners« (The winner’s curse). Bei einer Auktion mit vielen Bietern, die den wahren Wert des Objekts nicht kennen, gewinnt typischerweise derjenige, der den Wert am stärksten unter- oder überschätzt. Wer eine Auktion gewinnt, lernt, dass alle anderen Bieter meinen, dass der Preis für das Produkt zu hoch ist. Dann ist aber die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dem auch wirklich so ist.

    Das Paradebeispiel ist die staatliche Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen im Jahr 2000. Die Bieter übertrumpften einander in der Erwartung, dass mobiles Internet ein riesiges Geschäft würde. Allein in Deutschland wurden für sechs Lizenzen über 50 Milliarden Euro gezahlt. Dafür hatten die Unternehmen sich massiv verschuldet – und mussten hinterher Milliarden abschreiben. Der Staat hat gewonnen, die Bieter haben verloren, weil sie sich zum Irrtum verführen ließen.

    Den »Fluch des Gewinners« erklärt mir der Kölner Ökonom und Auktionsexperte Axel Ockenfels erst theoretisch, sodann mit dem schlichten Satz: »Es ist nicht so einfach, die Leute vor der eigenen Dummheit zu schützen.« Weniger schlicht sind die Ideen der Ökonomen, den »Fluch des Gewinners« zu verhindern. Dazu müsste man das Design von Auktionen verändern und etwa den Bietern Gelegenheit geben, schon während des Wettbewerbs von den Geboten anderer zu lernen und die eigenen Gebote anzupassen. Auch die Qualität kann durch kluges Auktionsdesign als Kriterium im Wettbewerb berücksichtigt werden. Zum Beispiel kann für Qualität ein Wettbewerbsvorteil gegeben werden. Der Preis wäre dann nur ein Kriterium: Die Bieter würden zu ehrlicheren Geboten geschubst; der Auftraggeber hätte größere Sicherheit, den »wahren« Preis genannt zu bekommen.
    Doch so raffiniert es klingt, hat auch dieses Design seine Probleme: Nackte Preise sind ein klares Kriterium. Sie zeigen an, was einem ein Produkt oder eine Leistung wert ist.

    Qualität ist ein deutlich weicheres Kriterium, es ist deswegen auch rechtlich viel leichter angreifbar oder lädt zu Korruption ein, was am Ende den Preis verteuert. Strategische Kartellabsprachen bei Geboten wären für die Käufer oder Verkäufer nicht weniger attraktiv.

    Was hilft gegen den »Fluch des Gewinners«? Eine perfekte Antwort gibt es nicht. Wären die Bieter alle rational, würden sie keine unwirtschaftlichen Gebote abgeben. Aber mit der Rationalität ist es so eine Sache: Deutschland zwingt seit Anfang Mai die Bieter dazu, bei öffentlichen Ausschreibungen Tarifverträge einzuhalten. Das ist die schlechteste aller Lösungen: Sie verteuert den Wettbewerb, ohne ihn qualitativ zu verbessern.

    Rainer Hank

  • 19. Juni 2026
    Schwarz-Rot blockiert sich selbst

    Schwarz-Rot Foto Pixabay

    Dieser Artikel in der FAZ

    Die Koalition sagt den Bürgern nicht die Wahrheit

    »Wir haben kein Erkenntnisproblem, wir haben ein Umsetzungsproblem.« Keine Bundestagsrede und keine Talkshow über die Reform des Sozialstaats kommt ohne diesen Gemeinspruch aus. Jede Wette – googeln Sie einfach mal oder fragen Sie Ihre KI. Was leistet dieser Satz? Stimmt er?

    Wenn wir kein Erkenntnisproblem haben, sondern »lediglich« ein Umsetzungsproblem, dann ist alles halb so schwer. Dann muss man »einfach mal machen« (CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann) und es wird gut. Wenn der Satz also stimmt, dann braucht man sich auch nicht mehr über »rote Linien« streiten. Aus dem Erkennen, müsste zwingend das Machen folgen. Wenn der Abfluss im Badezimmer verstopft ist, muss das Rohr gereinigt werden.

    Fragt sich bloß, warum die Erkenntnis ihrer Umsetzung harrt. Das kann gemäß der Logik dieser Denkfigur gewiss nicht an den Erkennenden liegen, sondern nur an der Schwäche der anderen. Oder, Maximum der Selbstkritik, es liegt an der unzureichenden Kommunikation. »Wir machen alles richtig, kommunizieren aber nicht ausreichend«, diese Formel ist sozusagen die kleine Schwester des Gemeinspruchs, es hapere lediglich um die Umsetzung. Kanzler Friedrich Merz hat sie als billige Form der Selbstkritik im Repertoire. Dahinter verbirgt sich in Wirklichkeit eine ziemliche Missachtung der Bürger: Die Leute sind schwer von kapisko, also muss man ihnen die Dinge in einfacher Sprache und mehrfach erklären – wie den Kindern.

    Die Denkfigur Erkenntnis versus Umsetzung – das habe ich nachgelesen – ist aus der antiken Philosophie bekannt und heißt »Akrasia«: Ich weiß, was vernünftig ist, tue es aber nicht. Willensschwäche trotz besseren Wissens. Sokrates, wie ihn Plato schildert, hielt Akrasia schlicht für unmöglich. Wer wirklich weiß, was gut und vernünftig ist, der handelt auch danach. Schlechtes Handeln ist immer die Folge von Unwissen. Aristoteles widersprach: Er trennt zwischen Wissen im Besitz und Wissen im Gebrauch. Man weiß, was vernünftig ist, ohne es im Moment des Handelns präsent und handlungswirksam zu haben. Leidenschaft, Gewohnheit oder Trägheit können das Wissen gleichsam außer Kraft setzen.

    Die Politiker der schwarz-roten Koalition, die mit der Denkfigur »Erkenntnis-Umsetzung« hantieren, wären so gesehen Neo-Platoniker: Wenn ihr alle wisst, was zu tun ist, dann macht halt mal voran! Willens- oder Handlungsschwäche werden moralisch verurteilt und als Blockadebegründung nicht zugelassen. Würde man die Weisen nur machen lassen, wäre die Reform des Sozialstaats eine der leichtesten Übungen. Ein bisschen Empathie und Gemeinsamkeitsgedusel – schon läuft’s.

    Haben wir wirklich nur ein Umsetzungsproblem?

    Der klassische Beleg für unseren Gemeinspruch ist die Ruck-Rede des damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog vom 26. April 1997. »Übereinstimmend« wüssten alle, dass die hohe Arbeitslosigkeit von über elf Prozent das größte Problem sei, so Herzog: »Wenn sie wirklich meinen, was sie sagen, erwarte ich, dass sie jetzt schnell und entschieden handeln.« Passiert ist nichts. Das Wort »Reformstau« wurde im Jahr der Ruck-Rede zum Wort des Jahres. Man könnte es für das erste Jahr der Regierung Merz wiederbeleben.
    Die Ruck-Redner täuschen die Bürger. Es fängt schon mit der Suggestion an, die Welt des Politischen lasse sich im Modell eines technokratischen Vulgär-Platonismus regieren. Was soll das für eine Erkenntnis sein, die feststellt, dass die Arbeitslosigkeit über zehn Prozent oder die Staatsquote 49 Prozent beträgt? Das ist lediglich Statistik, aus der noch gar nichts folgt. Erkenntnis fängt doch erst an, wenn es darum geht, ob das schlimm ist, wie es so gekommen ist und ob man es ändern oder sollte.

    Und da fängt dann auch der Dissens an. Dieser aber liegt nicht an der schwächelnden Erkenntnisfähigkeit von Politikern. Sondern an unterschiedlichen Grundentscheidungen und apriorischen Voraussetzungen. Ob ein schlanker Staat stark oder schwach ist, lässt sich weder im philosophischen noch im ökonomischen Lehrbuch nachlesen. Wieviel Selbstverantwortung dem Bürger für die Risiken des Lebens (Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit) zugemutet werden soll, ist keine Frage philosophischer oder politikwissenschaftlicher Erkenntnis – sondern eine Frage des Menschenbildes. Wie kommt man zu einem Menschenbild? Schwierige Frage – jedenfalls nicht durch Einsetzung einer Expertenkommission. »Follow the science« ist ein suggestiver Satz mit hohem Ideologieverdacht.

    Machen wir es konkret am Beispiel der Rente. Schon die Diagnose enthält eine Reihe normativer Vorentscheidungen. Wo liegt das Problem: zu hohe Beiträge? Zu niedrige Renten? Zu wenig Kapitaldeckung? Zu geringe Erwerbsbeteiligung? Zu wenig oder eher zu viel Migration (Stichwort: Einwanderung in den Sozialstaat)? Zu große Langlebigkeit relativ zum Renteneintrittsalter? Zu wenig Produktivität? Die Liste ließe sich fortsetzen. Sollte irgendwie alles ein Problem sein, wäre unklar, wie die Anteile gewichtet werden. Und dann geht es erst richtig los: Welche Erkenntnis folgt daraus? Ob mehr private Vorsorge oder eine Erweiterung des Kreises der Beitragszahler (Beamte, Selbständige, Aktienbesitzer) die angemessene Medizin ist? Die einen sagen so, die anderen sagen so. Bei der Umsetzung sind wir noch lange nicht angekommen.

    Ritual technokratischer Selbstberuhigung

    Fazit: Der Satz »Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem« gehört zum Ritual technokratischer Selbstberuhigung der politischen Klasse. Er klingt entschlossen, postideologisch, pragmatisch und plausibel: Und hat die gewünschte Kraft zu verschleiern, dass er falsch ist. Er ist damit selbst Ausdruck eines Erkenntnisproblems.
    Aber was verschleiert die Denkfigur eigentlich? Es ist die Tatsache, dass im demokratischen Wettbewerb unterschiedliche normative Voraussetzungen um die Gunst der Wähler eifern. Im Wahlkampf vertrat die CDU in relativer Reinform das Konzept eines schlanken, entbürokratisierten (Sozial)staats, der mit dem Geld auskommen müsse, das er durch Steuern einnimmt. Die SPD dagegen hält Staatsschulden für eine Wohltat im Interesse künftiger Generationen und Umverteilung von oben nach unten für ein Gebot sozialer Gerechtigkeit.

    Kompromisse zwischen den beiden »Erkenntnissen« sind nur in Maßen möglich; eine Koalition eigentlich ausgeschlossen. Schwarz-Rot ist ja auch gar nicht zustande gekommen wegen großer politischer Schnittmengen im Interesse einer Bündelung richtiger Erkenntnisse, sondern als Konsequenz des Dogmas von der Brandmauer. Damit wirkt Rot-Schwarz als eine Art Gefängnis der Macht, eine Position, die der SPD die Rolle des Vetospielers zuweist, der davon nachvollziehbar großen Gebrauch macht. Genau diese machtpolitische Realität soll von der Rede verschleiert werden, es gebe lediglich ein Umsetzungsproblem.

    Rainer Hank