Hanks Welt
Subjektive Reflexionen, freche Interventionen, persönliche Spekulationen: »Hanks Welt« wirft einen subjektiven Blick auf das Geschehen in Wirtschaft, Politik und Kultur. Meine Kolumne erscheint Sonntag für Sonntag im Wirtschaftsteil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS).
Aktuelle Einträge
13. Februar 2026Freie Rede
13. Februar 2026Was heißt da spätrömische Dekadenz?
02. Februar 2026Tax the rich
02. Februar 2026Frommer Neoliberalismus
17. Januar 2026Yoga auf Rezept
17. Januar 2026Kanzler-Populismus
16. Januar 2026Larry Summers' tiefer Fall
16. Januar 2026Bohrtürme, Windbeute, Gutmenschen
17. Dezember 2025Mehdorn war's nicht
15. Dezember 2025Folterwerkzeuge
13. Februar 2026
Freie Rede
Staatsmänner haben die Demokratie nicht für sich gepachtet
Der englische Philosoph John Stuart Mill (1806 bis 1873) gilt als Stammvater des Liberalismus. In seinem Hauptwerk »On Liberty« von 1895, gemeinsam verfasst mit seiner Frau Harriot Tayler, geht es um die Grenzen der Macht von Staat und Gesellschaft. Großen Wert legen die Mills auf Meinungsfreiheit. Ihr widmen sie das große zweite Kapitel ihrer Grundsatzschrift. Was darf man alles sagen? Und was darf man womöglich nicht sagen?
»On Liberty« kommt mir gerade recht in den aufgeregten Debatten unserer Zeit, wo Umfragen belegen, dass viele Menschen der Meinung sind, man dürfe nicht mehr alles sagen und andere ihnen vorwerfen, diese Meinung sei doch gerade der Beleg dafür, dass man alles sagen darf. Sicher: Man darf alles sagen. Aber zu welchem Preis?
Ich nehme als Beispiel eine Äußerung des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther zur Meinungsfreiheit und prüfe, was John Stuart Mill dazu sagen würde. Günther hatte in der Sendung Markus Lanz vom 7. Januar gesagt, die zivilgesellschaftlichen Organisationen müssten sich zusammenschließen gegen »unsere Gegner«, nämlich gegen »die Feinde der Demokratie«. Im Kontext der Sendung bezog sich diese Äußerung auf das rechtskonservative Online-Portal »Nius«, dessen Chefredakteur der ehemalige Bild-Chef Julian Reichelt ist. Demokraten müssten Portale wie Nius bekämpfen, weil dort »einfach vollkommen faktenfrei« berichtet werde: »Da stimmt in der Regel nichts drin«.
Das Gelände ist inzwischen juristisch hochgradig vermint. Mit John Stuart Mill und Harriot Taylor will ich schauen, was es heißt, wenn ein Staatsmann zur Bekämpfung von »Meinungsmache« aufruft und behauptet, dass es sich bei den Machern dieser Meinung um »Feinde der Demokratie« handelt.Das zweite Kapitel von »On Liberty« ist überschrieben: »Über die Freiheit des Gedankens und der Diskussion«. Meinungsfreiheit ist für die Mills nahezu unantastbar. Selbst falsche, extreme oder anstößige Meinungen müssten geschützt werden. Die Begründung: (1) Wir wissen nicht a priori, ob eine Meinung falsch ist. Sie könnte auch wahr sein. Wenn eine Meinung, von der sich herausstellt, dass sie wahr ist, unterdrückt wird, wird eine Gesellschaft der Chance beraubt, Irrtum gegen Wahrheit auszutauschen. (2) Ist die Meinung aber falsch, verliert die Gesellschaft durch deren Unterdrückung gleichfalls eine Wohltat. Denn auch die wahre Meinung muss permanent gezwungen werden, sich zu rechtfertigen. Das Richtige entsteht durch den Widerstreit mit dem Irrtum. Lässt die Wahrheit sich nicht infrage stellen, erstarrt sie zum »toten Dogma«. Eine »lebendige Wahrheit« benötigt die Auseinandersetzung mit anderen Meinungen.
John S. Mill »On Liberty«
Schließt man sich den Mills an – was natürlich jedermann freisteht – so ist zumindest eines klar: »Faktenfreiheit«, selbst wenn dies der Fall wäre, ist kein Grund, Meinungen zu unterdrücken. Meinungen dürfen faktenfrei sein. Wenn andere der Meinung sind, sie dürften das nicht, dann sollten sie zumindest den Nachweis für Faktenfreiheit erbringen. Ich würde behaupten, Daniel Günther würde den Beweis nicht führen können, Nius sei »einfach vollkommen faktenfrei«. Wer so etwas sagt, nimmt Unfehlbarkeit für sich in Anspruch: Unfehlbar aber ist niemand.
Für die Mills reicht es auch nicht aus, eine Meinung zu unterdrücken, weil andere sich davon gekränkt oder beleidigt fühlen. Zwar findet die Freiheit ihre Grenzen, wenn jemand geschädigt wird (»Harm-Principle«). Doch nicht jede Kränkung kann schon als Schaden zählen, sonst könnte praktisch jede kontroverse Meinung verboten werden. Was als moralisch empörend oder seelisch verletzend angesehen wird, ist gesellschaftlich variabel. Es muss verhindert werden, dass die Mehrheitsmoral bestimmt, was gesagt werden darf. Die Angst vor schmerzenden Gefühlen (»Hurt Feelings«) wären für die Mills keine Legitimation dafür, Meinungen zu unterbinden. Auch vorsorglich ausgegebene Trigger-Warnungen würden sie bereits als Einschränkung der Meinungsfreiheit ansehen. Schaden entsteht erst, wenn die Sprache selbst zum schädigenden Handeln wird. Mills Beispiel: »Getreidehändler sind Diebe, die die Armen aushungern«, das darf ein Nachrichtenportal sagen. Dasselbe vor einer wütenden Menschenmenge vor dem Haus eines Getreidehändlers zu sagen, ist nicht erlaubt. Denn in diesem Kontext wird die Rede zum Gewaltaufruf. Sie ist nicht nur Hass-Rede (erlaubt), sondern Hass-Handlung (nicht erlaubt).
Nun aber zur Frage, ob Daniel Günther Meinungsportale als »Feinde der Demokratie« qualifizieren darf. Hätte er in der Sendung als Privatmann und Parteipolitiker gesessen, wie das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht am 5. Februar urteilte, stünde ihm das Recht auf eine solche Meinung wie jedem Bürger wohl zu. Doch neben Markus Lanz saß, für alle Zuschauer erkennbar, der Ministerpräsident, ein Staatsmann, der nicht kenntlich gemacht hatte, dass er sein Amt an der Garderobe des Talkshowstudios für 75 Minuten abgelegt hatte. Meinungsfreiheit ist in unserer Verfassung ein Recht, das die Bürger vor dem Staat schützt. Sie ist nicht dazu da, missliebige Meinungen von Staats wegen zu delegitimieren. Günther hat zwar nicht zu Zensur aufgerufen, aber er hat »die Zivilgesellschaft« aufgerufen, die »Feinde der Demokratie« zu ächten. Damit missbraucht er den Demokratiebegriff, worin er im politischen Diskurs nicht der Einzige ist.
Auch »schlechte« Meinungen sind erlaubt
Die Mills würden sagen: Auch problematische, einseitige der »schlechte« Meinungen müssen vom Staat ertragen werden und dürfen nicht moralisch exkommuniziert werden. Jedem Bürger steht es frei zu sagen, er ertrage Nius nicht; das ist dann dessen Meinung. Wenn aber ein Staatsmann seine Definitionsmacht nutzt, um zu dekretieren, was eine Qualitäts-Meinung ist und wer Demokrat ist, dann ist das eine schwere Keule, die am Ende den Demokratiebegriff zur Waffe der politischen Rhetorik herabwürdigt. Für Mill läge hier ein typischer Fall eines »dead dogma« vor: Der Staat tut so, als hätte er die Demokratie für sich gepachtet und qualifiziert andere als Abweichler, indem er sie als »Feinde« bezeichnet. »Dead Dogma« meint, auf Argumente verzichten zu können und weicht aus in den Modus der Einschüchterung. Meinungsfreiheit gibt es für die, die anderer Meinung sind.
Argumentieren ist besser als dekretieren. Wenn Politiker selbst in eine Freund-Feind-Rhetorik verfallen und definieren, wer Demokrat ist und wer nicht, schädigen sie jene liberale Zivilgesellschaft, die zu schützen sie vorgeben. Sie schädigen dann auch die Demokratie. Die Lektüre von John Stuart Mills »On Liberty« kann zur Unterscheidung der Geister beitragen; ich empfehle die englisch-deutsche Ausgabe bei Reclam von 2009. Hilfreich ist der aktuelle Podcast der viel gerühmten BBC-Serie »In Our Time«, seit diesem Jahr mit dem neuen Host Misha Glenny.
Rainer Hank
13. Februar 2026
Was heißt da spätrömische Dekadenz?
Die Antike war die erste globale Marktwirtschaft
Trimalchio, ein freigelassener römischer Sklave, hatte zum Gastmahl geladen: er lässt opulente Köstlichkeiten auffahren. Vor seinen Gästen prahlt er mit seinem Reichtum und seiner Bildung. Man versucht die feine Gesellschaft nachzuahmen.
Kostprobe gefällig? »Ein runder Tafelaufsatz zeigte die zwölf Tierkreiszeichen, im Kreis angeordnet. Auf jedes hatte der Arrangeur ein jeweils thematisch passendes Gericht angeordnet: auf den Widder Widdererbsen, auf den Stier ein Stück Rindfleisch, auf die Zwillinge Hoden und Nieren, auf die Jungfrau die Gebärmutter einer Jungsau, auf den Steinbock einen Hummer.« Nicht jedermanns Sache heute; damals Inbegriff von Wohlstand, Luxus – und Dekadenz. Das unter dem Titel »Satyricon« von Federico Fellini verfilmte Werk des Titus Petronius Arbiter aus dem Jahr 60 nach Christus, von dem das »Gastmahl des Trimalchio« stammt, gilt in der Forschung nicht nur als Satire, sondern auch als ein Stück römischer Sozialgeschichte – mithin als Realgeschichte.
»Cäsar schlug die Gallier«, weiß der »lesende Arbeiter« Bertold Brechts und fragt: »Hatte er nicht wenigstens einen Koch bei sich?«. Bei Petronius müssen es viele Köche gewesen sein, arme Schweine, ausgebeutet von der steinreichen und dekadenten Oberschicht. Eine Klassengesellschaft wie im Bilderbuch.
Das marxistische Schema hat uns seit der Schulzeit tief geprägt. Danach lebten die oberen zehn Prozent der Menschen in der Antike in Saus und Braus, die übrigen 90 Prozent, die breite Masse, fristete ihr Dasein als kleine Bauern und ausgebeutete Sklaven. In dieser Sklavenökonomie gab es keine Markt-, sondern lediglich eine Subsistenzwirtschaft. Man lebte von dem, was Hof und Garten hergaben. Schlimmer noch: Die kleinen Bauern wurden von den reichen und mächtigen Latifundienbesitzern mit Schulden überhäuft und in den finanziellen Ruin getrieben. Mit dieser These hat der Anthropologe David Graeber vor fünfzehn Jahren viele Bücher verkauft (»Schulden. Die ersten 5000 Jahre«).
Alles falsch. Sagt die heutige Forschung. Man muss sich die neunzig Prozent der breiten Masse in der Antike bloß genauer ansehen, findet die amerikanische Archäologin und Historikerin Kim Bowes in ihrem gerade bei der Princeton University Press erschienenen aufregenden Buch »Surviving Rome: »The Economic Lives of the Ninety Percent«. Das Alltagsleben dieser 90 Prozent kriegt man nicht in den Blick, wenn man sich lediglich mit Cicero & Co. beschäftigt, ergänzt sie frech. Stattdessen lohnt es, sich die Kritzeleien an den Wänden des untergegangenen Pompejis anzusehen, Skelettfunde biometrisch zu analysieren und sich nicht zu scheuen, auch Künstliche Intelligenz zur Hilfe zu nehmen. Dann erfährt man, wie es den Menschen um die Zeitenwende des Jahres Null wirklich ging. Beim Bau von Euro Disney in Paris seien mehr Informationen über das Alltagsleben Galliens zutage gefördert worden als in vielen klassischen Grabungsstätten, schreibt die Autorin.
Modernisten gegen Primitivisten
In der althistorischen Forschung gibt es unter der Rubrik »Modernisten versus Primitivisten« einen Streit: Kim Bowes, eine Modernistin, beschreibt das römische Reich seit der Zeitenwende als die erste globale Marktwirtschaft. Viele Menschen hatten ausreichend zu essen. Brot war die Hauptnahrung. Wein oder Oliven gab es vielerorts. Fleisch und Fisch kamen häufig dazu. Kim Bowes spricht von tausend unterschiedlichen Fischarten. Neben dem Sklavenmarkt gab es einen gut funktionierenden Arbeitsmarkt.
Viele Bewohner im römischen Reich waren illiterat, aber sie konnten rechnen, führten akkurat Buch über Einnahmen und Ausgaben. Viele Bauern produzierten längst nicht nur für den Eigenbedarf. Ihre Überschüsse verkauften sie auf dem Markt. In großen, bis zu 150 Liter fassenden Amphoren wurden Olivenöl und Wein über große Entfernungen transportiert. Von wegen Subsistenzwirtschaft! Eine durch Roms Expansion ausgelöste »Konsumrevolution« im 2. Jahrhundert v. Chr. führte zu einem massiven Anstieg von Konsumgütern für den täglichen Bedarf (Keramik, importierte Stoffe, exotische Lebensmittel, Schmuck).
Wer sich von Gabriel Zuchtriegel, dem umtriebigen deutsch-italienischen Direktor von Pompeji, durch die untergegangene Stadt am Vesuv führen lässt, dem zeigt der Archäologe einem Fresko, das ein rundes Brot mit Datteln und Granatäpfeln zeigt. Eine gewisse Ähnlichkeit mit einer Pizza ist nicht zu leugnen. »Die Leute hatten Zwiebeln, Nüsse, Feigen oder auch mal eine warme Suppe« erzählte Zuchtriegel kürzlich in einem Interview für das Magazin »Geo«.
Fast modernes Bankwesen
Das römische Reich hatte auch eine differenzierte Geldwirtschaft. Die Löhne wurden in Geld und Naturalien ausgezahlt. Wer damit nicht auskam, weil er womöglich eine Investition plante, der ging zum Geldleiher oder einem Pfandleiher und nahm einen Kredit auf. Die »Bank« verlangte dafür Sicherheiten und Zinsen (maximal 12,5 Prozent). Solche Dinge wurden in der Regel in schriftlichen Abmachungen niedergelegt und von einem Notar testiert. Klingt ziemlich modern. Kim Bowes listet Schuldscheine auf, wonach sich die Arbeiter der ägyptischen Bergwerke Teile ihres Naturalieneinkommens schon vor Monatsende als eine Art Kredit auszahlen ließen. Die Bauarbeiter Roms waren gut genährt, schreibt die Archäologin: »Oder meinen Sie, man hätte das Kolosseum in Rom mit 1900 Kalorien bauen können?« Die typische tägliche Kalorienaufnahme für Schwerarbeiter im zweiten vorchristlichen Jahrhundert berechnet Bowes mit 3700 Kalorien. Zum Vergleich: Ein britischer Farmer im 17. Jahrhundert hatte 4500 Kalorien, ein Tour-de-France-Radler verbraucht 6000 Kalorien; ein heutiger Triathlet kommt mit 3000 Kalorien hin. Oliver Twist, dem Bettlerjungen in Charles Dickens Roman des Victorianischen London, ging es deutlich schlechter als einen »armen« Halbwüchsigen im antiken Rom, schreibt Bowes.
Man sollte den Bogen nicht überziehen, warnt der Frankfurter Althistoriker Hartmut Leppin, der sich selbst zu den Modernisten zählt. Innerhalb der »breiten Masse« der 90 Prozent werde es große Unterschiede gegeben haben. »Wie sah es im unwirtlichen Inneren Kleinasiens aus? Wie in den entlegeneren Tälern der Gebirge? Wir wissen es nicht, aber vermutlich litten die Menschen hier immer wieder Not.« Zweifellos aber gab es Sklaven, die ausgebeutet wurden. Die hinterließen wenig materielle Spuren, wenn sie nicht einmal ordentlich begraben wurden.
Bei einem beliebten Gesellschaftsspiel darf jeder sagen, in welcher vergangenen Zeit er am liebsten gelebt hätte. Ein Platz in der marktwirtschaftlichen römischen Mittelschicht wäre nicht zu verachten, finde ich. Venedig im 15. Jahrhundert, die Niederlande im 17. Jahrhundert oder die Lombardei im frühen 19. Jahrhundert kämen für mich auch infrage.
Rainer Hank
02. Februar 2026
Tax the rich
Sollen sich Steuern nach der Leistung richten?
In vier Sekunden verdient Elon Musk, mit geschätzt 780 Milliarden Dollar der reichste Mann der Welt, so viel wie ein Mensch im weltweiten Durchschnitt in einem Jahr. Dieser Vergleich der Hilfsorganisation Oxfam sorgte Anfang der Woche weltweit für Empörung: Das kann doch nicht gerecht sein!
Der Schluss aus der als Ungerechtigkeit empfundenen Ungleichheit liegt nahe. »Tax the Rich«, besteuert die Reichen! Die Forderung kommt nicht nur von Linken und Nichtregierungslobbyisten, sondern wird auch von den Reichen selbst erhoben, die keine Lust haben, ständig dem wütenden Unmut derer ausgesetzt zu sein, die weniger haben.
Bei mir hat sich mein Freund Christian Nürnberger gemeldet, ein Sozialdemokrat mit christlichen Wurzeln. Er plädiert dafür, die Spekulanten kräftiger zur Kasse zu bitten: »Wenn ich was zu sagen hätte,«, schreibt er, »würden Aktiengewinne mit 50 Prozent versteuert, denn es ist ein leistungslos erworbenes Einkommen, und wurde erarbeitet von denen, die bis zu 50 Prozent Abgaben zahlen auf ihren Lohn.« Das sei zutiefst ungerecht und der Tatsache geschuldet, dass bei 50 Prozent alle Aktionäre die Flucht ergreifen und ihre Gewinne dort parken würden, wo sie keine Steuern zahlen. Erwähnen sollte ich noch, dass Christian ein erfolgreicher Aktionär ist, den ich jederzeit als meinen privaten Vermögensverwalter engagieren würde.
Besser 25 Prozent von X
Es stimmt: Die auch Abgeltungssteuer genannte Kapitalertragsteuer wurde im Jahr 2009 nicht aus Gerechtigkeits-, sondern aus Opportunitätsgründen eingeführt. In Erinnerung ist der coole Satz des damaligen Finanzministers Peer Steinbrück: »Lieber 25 Prozent von X als 45 Prozent von Nix.« Dahinter steckt die Annahme, bei 45 Prozent würden die Millionäre und Milliardäre ihr Kapital vorher ins Ausland schaffen. Wäre es so leicht wie Christian meint, sie daran zu hindern, hätte Steinbrück sicher sofort gehandelt. Der wollte ja auch die Kavallerie in die Schweiz schicken, um deutsche Steuerflüchtlinge dingfest zu machen.
Doch stimmt die Voraussetzung des Arguments wirklich? Werden Spekulationsgewinne vom Fiskus lediglich mit 25 Prozent belastet, während ein Arbeitnehmer auf seinen Lohn 50 Prozent Steuern zahlen muss? Aber das ist der falsche Bezug. Die Abgeltungssteuer ist eine proportionale Steuer, die abzüglich des Freibetrags von 1000 Euro auf jeden Euro Kurs- Zins- oder Dividendengewinn anfällt. Die Einkommensteuer dagegen ist eine progressive Steuer: Den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlt man erst ab einem Einkommen von knapp 70.000 Euro und, was viele übersehen, auch erst für den Teil des Einkommens, der über dieser Grenze liegt. Die Reichensteuer von 45 Prozent wird erst ab einem Einkommen von 278.000 Euro fällig.
Kurzum: Nicht der Spitzensteuersatz ist die richtige Vergleichsgröße zur Spekulationssteuer, sondern die effektiven, also durchschnittlich gezahlten Steuern. Und da sieht die Sache gleich anders aus. Bei einem mittleren Einkommen zwischen 35.000 und 45.000 Euro liegt der effektive Einkommensteuersatz zwischen 15 und 25 Prozent. Das heißt die Einkommensteuer ist niedriger, in keinem Fall aber höher als die Kapitalertragsteuer. Selbst ein Spitzenverdiener, der mit 68.000 Jahreseinkommen knapp an den Spitzensteuersatz kommt, zahlt effektiv über den gesamten Tarif rund 18.000 Euro, was einer Belastung von knapp 30 Prozent entspricht. Man kann sich das auf der Seite taxfix.de ausrechnen lassen.
Die Rechnung kann man beliebig komplizierter und unübersichtlich machen. So muss ein Unternehmer seinen Firmengewinn zunächst mit rund 30 Prozent versteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer etcetera). Entnimmt er diesen Gewinn, kommen noch einmal 25 Prozent (plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer) obendrauf. Damit landet man bei insgesamt 48 Prozent Gewinnsteuer, deutlich mehr als die 45 Prozent Reichensteuer auf das Einkommen. Reiche Unternehmer werden gegenüber reichen Managern benachteiligt. Ist der Unternehmer aber ein Immobilienunternehmer, der seine Wohnungen und Häuser nach mehr als zehn Jahren verkauft, muss er auf diesen Gewinn überhaupt keine Steuern zahlen. Immobilienspekulanten kommen ungeschoren davon, Aktienspekulanten wird ein Viertel ihres Erfolgs vom Fiskus abgenommen.
Nun aber zur Frage der Leistung Je weniger einer für seinen Gewinn leistet, um so mehr Steuer soll er zahlen, finden viele. »Leistungsloses« Einkommen gilt als unmoralisch, Einkommen, das mit Anstrengung erzielt wird, gilt als redlich verdient und müsse vom Fiskus privilegiert werden.Investieren als riskante Leistung
Mir scheint, dass ist ein typisch sozialdemokratischer Leistungsbegriff, der aus dem 19. Jahrhundert stammt, der großen Zeit der Arbeiterbewegung. Danach ist Leistung vor allem Tätigkeit der Muskeln. Dabei wird unterschlagen, dass auch bei der Kapitalanlage eine gewisse Expertise nicht schaden kann. Gar nicht in den Blick nimmt der sozialdemokratische Leistungsbegriff, dass der Spekulant wie der Unternehmer ein Risiko eingeht. Das eingesetzte Kapital könnte im schlimmsten Fall am Ende verloren sein. Der Arbeiter, als Sozialdemokrat natürlich auch Gewerkschaftsmitglied, hat seinen Tarifvertrag, auf den er einen Rechtsanspruch hat. Sparer und Investoren haben keinen Rechtsanspruch auf – sagen wir – acht Prozent durchschnittliche ETF-Rendite.
Mit der »Leistung« kommen wir nicht weiter. Deshalb würde ich nach allem Abwägen dafür plädieren, den Begriff »leistungsloses Vermögen« aus Steuerdebatten zu verbannen. Der richtet auch in der aktuellen Debatte über die Erbschaftsteuer viel Unheil an. Erben als Faulenzer zu denunzieren, weil ihre Eltern ihnen ein kleines oder größeres Vermögen hinterlassen, ist selbst unmoralisch. Die meisten Erben verstehen das Geschenk als Verpflichtung, das Vermögen es zu mehren. Und wenn sie es nicht tun, ist auch das ihr Recht und keine Legitimation staatlicher Teilenteignung.
Ob Muskelkraft, Gespür, Köpfchen, Risikofreude – oder einfach nur Glück zur rechten Zeit und Zufall den finanziellen Gewinn begründen, ist zwar für Stolz und Selbstgefühl von Wert, der Fiskus aber soll sich nicht darum scheren. Dem Steuerstaat geht es ohnehin nicht um Leistung oder Gerechtigkeit, sondern ums Geld. Dafür reicht die leicht korrigierte Faustregel des Steuerrechtlers Paul Kirchhof: Achtzig Prozent des Gewinns gehören mir, zwanzig Prozent gehen an den Staat. Unerheblich ist, woher der (legale) Gewinn stammt, einerlei, ob aus Erwerbseinkommen, Immobilienbesitz oder Aktiengewinnen. Erbschaften, weil bereits früher versteuert, bleiben abgabenfrei.
Leider wurden Kirchhofs Vorschläge politisch nie mehr aufgegriffen. Auch nicht von der Union, deren liberales Erbe eigentlich dafürspräche. Daas ist (auch) der lobbyistische Erfolg von Oxfam & Co.
Rainer Hank
02. Februar 2026
Frommer Neoliberalismus
Wie geht es eigentlich der katholischen Soziallehre?
Lange nichts gehört von der Katholischen Soziallehre. Viele Menschen wissen noch nicht einmal, dass es so etwas überhaupt einmal gegeben hat. In den vergangenen Jahren war die katholische Kirche mit anderen Themen in der Öffentlichkeit präsent, jedenfalls nicht mit Beiträgen zur Frage, wie die Gesellschaft gerecht werden könne – oder, horribile dictu, ob sie womöglich schon gerecht sei.
Das war einmal anders. Der wirtschaftliche Erfolg Deutschlands in der Nachkriegszeit, das sogenannte Wirtschaftswunder, gründet zum einen auf dem »Neoliberalismus« der Freiburger Schule der Ordnungspolitik: Der Staat hat sich aus der Wirtschaft herauszuhalten, aber zugleich dafür zu sorgen, dass die Spielregeln (»Rahmenbedingungen«) von allen geachtet werden. Dazu zählt vor allem die Maßgabe, fairen Wettbewerb zu ermöglichen und Machtballungen (Monopole, Kartelle) nicht zu dulden. Eine prosperierende Wirtschaft würde in der Lage sein, mit Steuern die gesellschaftlich zu kurz Gekommenen zu entschädigen. Indes darf Umverteilung nicht so weit gehen, dass das Wachstum erstickt wird – ein Kipppunkt, von dem viele meinen, er sei inzwischen überschritten.
Die Protagonisten der Freiburger Schule – Walter Eucken, Wilhelm Röpke, Franz Böhm – bezogen ihre ethischen Ressourcen aus dem Protestantismus. Das bedeutet aber nicht, dass die Katholiken nach 1945 sich nur um das Seelenheil der Gläubigen gekümmert hätten und nicht auch um die Bedingungen einer sozial gerechten Gesellschaft. Joseph Höffner, ein katholischer Theologe, der später Kardinal in Köln wurde, hat seine Dissertation bei Walter Eucken in Freiburg geschrieben. Und der CDU-Kanzler Konrad Adenauer, ein rheinischer Katholik, legte Wert darauf, dass die junge Republik sich einer »sozialen Marktwirtschaft« verpflichtet fühlte, ein Grund, warum er sich gegen eine Koalition mit der SPD sperrte, die für ein planwirtschaftliches Wirtschaftssystem optierte (mit dem freilich auch mächtige Kreise in Adenauers eigener Partei sympathisierten).
Die Entdeckung des Luigi Taparelli
Der Begriff der »sozialen Gerechtigkeit« stammt ideengeschichtlich anders als man erwarten könnte, nicht von einer linken Denktradition, sondern kommt überraschenderweise selbst aus der katholischen Soziallehre. Ein italienischer Jesuit mit Namen Luigi Taparelli d’Azeglio (1793 bis 1862) hat ihn Mitte des 19. Jahrhunderts in die Debatte eingeführt. Taparelli hat als Lehrer den jungen Gioacchino Pecci (1810 bis 1903) geprägt, den späteren Papst Leo XIII. Als Leo XIII. Taparellis Gedanken in seiner berühmten Enzyklika »Rerum Novarum« vertrat, wurde der »Vater« dieser Ideen selbst nicht genannt. Das lag wahrscheinlich daran, dass der Jesuit Taparelli längere Zeit kämpferischer Mitarbeiter der Zeitschrift Civiltà Cattolica war, die sich stramm antiliberal, reaktionär und antipatriotisch gegen die italienische Einigung positioniert hatte.
Als Theologe indes entwickelte Taparelli das Konzept der »sozialen Gerechtigkeit« aus heutiger Sicht in einem durchaus liberalen Verständnis; für ihn war das damals eine Konsequenz des christlichen Naturrechts. Er definierte die Gerechtigkeit als eine »Gerechtigkeit zwischen Mensch und Mensch« also gerade nicht wie heute üblich als etwas, dass der Staat herstellen muss. Soziale Gerechtigkeit müsse »faktisch alle Menschen gleichstellen in dem, was die Rechte der Menschheit im Allgemeinen betrifft; ebenso wie der Schöpfer jedem Menschen die gleiche menschliche Natur gab; der Mensch, welcher nach der Norm dieser Gerechtigkeit handelt, erfüllt also die Absicht seines Schöpfers.« Die natürliche Gleichheit will Rechtsgleichheit garantieren, aber keine Ergebnisgleichheit herstellen und keinesfalls alle Ungleichheit beseitigen, so Taparelli.
Noch eine weitere Idee der katholischen Soziallehre geht auf Taparelli zurück: Das Konzept der Subsidiarität: Was kleinere gesellschaftliche Einheiten (der Einzelne, die Familie, die Kommune) aus eigener Kraft leisten können, darf ihnen nicht durch größere und höhere Einheiten (den Staat) entzogen werden. Eigenverantwortung hat Vorrang; der Staat hat eine unterstützende (»subsidiäre«) Funktion.
Das Konzept der Subsidiarität geistert heute zwar durch Dokumente der Europäischen Union (etwas den Maastricht-Vertrag), faktisch hat sich aber die EU stetig in Richtung Zentralismus entwickelt und immer mehr Kompetenzen und Aufgaben an sich gezogen, die regional oder nationalstaatlich besser aufgehoben wären.
Und heute?
Taparelli kannte ich bis vor wenigen Wochen nicht. Auf ihn gestoßen wurde ich durch den Verlag frommann-holzboog, der jetzt gerade den ersten Band einer auf sieben (!) Bände angelegten italienisch-deutschen Ausgabe seines theologischen Hauptwerkes auf den Markt gebracht hat und mir ein Exemplar zuschicken ließ. Anfang Januar übergaben die Herausgeber das Werk an Papst Leo XIV, der sich mit seinem Namen in die Tradition des »Sozialpapstes« Leo XIII gestellt hat, allerdings bislang noch nicht mit Gedanken zur katholischen Soziallehre aufgefallen ist.
Und heute? Zumindest außerhalb der theologischen Fakultäten – die kaum mehr Studenten haben – kommt die katholische Soziallehre im gesellschaftlichen und politischen Diskurs hierzulande nicht mehr vor. Mit zwei Ausnahmen, wenn ich richtig sehe. Nils Goldschmidt, ein Ökonom und Theologe, der intellektuell groß wurde im Denkraum der Freiburger Schule, und seit kurzem Mitglied des deutschen Ethikrats ist. Und Georg Cremer, ein Ökonom, der von 2000 bis 2017 Generalsekretär des Deutschen Caritasverbands war, woraus er eine Art Immunität gegen den Vorwurf des kalten Neoliberalismus für sich in Anspruch nehmen darf.
Während Goldschmidt eher akademisch vornehm Werbung für die katholische Soziallehre macht, seit kurzem auch als Direktor des Tübinger Weltethos-Instituts, profiliert Cremer sich seit seinem Abschied von der Caritas polemisch-frech als Publizist. Sein jüngstes Buch trägt den Titel »Alles schrecklich ungerecht«. Darin zertrümmert er lustvoll mehr als ein Dutzend Mythen zum deutschen Sozialstaat, in dem angeblich die Schere seit Jahre weiter aufgeht, die Mitte schrumpft, – und der Staat deshalb mehr Geld in die Hand nehmen müsse, um »Haltelinien« gegen Pflegebedürftigkeit und Altersarmut oder für eine Kindergrundsicherung einzuziehen. Cremer plädiert dagegen in guter Tradition der katholischen Soziallehre für die »Eigenverantwortung« der Menschen für ihr Leben. Sozialpolitik wäre dann keine immer fetter werdende Geldumverteilungsindustrie, sondern müsste sich darauf konzentrieren, Menschen zu unterstützen und zu befähigen, ihre Potentiale zu entfalten.
Ein Hoffnungsschimmer: Cremer wurde (neben dem ähnlich denkenden »Wirtschaftsweisen« Martin Werding) jüngst in die neu installierte Rentenkommission der Bundesregierung berufen.
Rainer Hank
17. Januar 2026
Yoga auf Rezept
Wieviel Verantwortung übernehmen wir für unsere Gesundheit?
Kürzlich beklagte sich eine Bekannte, ihre Krankenversicherung sei nicht bereit, die Kosten für ihren Yoga-Kurs zu übernehmen. Ich reagierte höflich, aber entrüstet, Yoga sei doch wohl ihr Privatvergnügen und deshalb auch von ihr selbst und nicht von der Krankenkasse zu bezahlen. Das Argument könne sie verstehen, so meine Bekannte. Sie verstehe aber nicht, dass eine Freundin von der Techniker-Kasse (TK) die Yoga-Übungen bezahlt bekäme, während die Debeka, bei der sie versichert sei, sich sperre.
Die Ungleichbehandlung lässt sich rasch aufklären: Die Techniker-Kasse als gesetzliche Krankenversicherung bezuschusst wie die meisten Gesetzlichen »zertifizierte Präventions- und Gesundheitskurse«, zu denen auch Yoga-Kurse gehören. Die Debeka als private Krankenversicherung finanziert nur Leistungen, die im Tarif vereinbart sind, Das ist ein schönes Beispiel dafür, dass das Argument, die »Zweiklassenmedizin« privilegiere die Privatversicherten, so allgemein nicht stimmen kann. Doch das wollte meine Bekannte nicht hören. Ihr ging es um die Ungleichbehandlung – die in Wirklichkeit natürlich keine ist: Sie könnte bei der Debeka nach einem Tarif mit Yoga fragen, müsste dann natürlich eine höhere Prämie in Kauf nehmen.
Mich interessiert das Grundsatzproblem: Ist die Krankenversicherung eigentlich dafür da, Yoga-Kurse zu bezahlen? Das Internet ist voll mit Ratgeberseiten, wie und wo ich als Gesundheitsverbraucher die meisten Zusatzleistungen abkassieren kann. Das geht es von A bis Z, von Aktivurlaub mit Kursanteil, Achtsamkeitsseminaren, Beckenbodentraining, Babyschwimmen, Fußpflege, Stressbewältigung, zusätzlichem Ultraschall bis zu Yoga und Zahnersatz.
Nice to have: Die Solidargemeinschaft
Alles »Nice to have«. Wo ist das Problem? Die Zusatzleistungen werden doch extra bezahlt und tragen zudem dazu bei, dass es einen Angebotswettbewerb zwischen den Kassen gibt – bei dem übrigens bezogen auf das Preis-Leistungsverhältnis die Technikerkasse häufig einen Spitzenplatz einnimmt. Okay, wenn das alles kein Problem ist, dann darf sich auch niemand darüber aufregen, dass die Gesundheitsausgaben Jahr für Jahr steigen. Lag der Beitragssatz der Gesetzlichen im Jahr 2000 bei 13,5 Prozent, so wurden 2025 inklusive Zusatzleistungen 17,1 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze fällig, jeweils hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert.
Man komme mir jetzt nicht mit dem Einwand, der große Anstieg der Gesundheitsausgaben resultiere aus vielen und teuren Krankenhäusern oder individualisierten Krebsmedikamenten. Das stimmt, ist aber typischer Whataboutism, der ablenkt vom Grundsatzproblem, um das es mir in dieser Kolumne geht: Versicherungen sind in ihrer Logik gedacht für unvorhersehbare und teure Katastrophen. Müsste in solchen schlimmen Fällen der eigene Geldbeutet oder das eigene Depot herhalten, so zöge das den finanziellen und/oder gesundheitlichen Ruin des Versicherten nach sich. Dass sich Beläge auf den Zähnen bilden, um ein ganz unverfängliches Beispiel zu nehmen, ist aber weder ein individuelles noch ein teures Schicksal.
Das Einfallstor für die gesamte kassenfinanzierte Nice-to-Have-Industrie heißt »Prävention«, ein Wort mit besonders gutem Klang. Die Rechnung geht so: Die heutigen Ausgaben für Prävention, die den Ausbruch der Krankheit verhindern, sind günstiger als die Behandlungskosten, wenn die Krankheit da ist. Richtig beziffern lässt sich das nicht. Dafür werden hohe Streuverluste in Kauf genommen und Mitnahmeeffekte geradezu provoziert. Wenn die Kasse den Yoga-Kurs finanziert, kann ich mein Geld für andere Dinge verwenden. Wer will schon so genau überprüfen, ob und wie oft ich wirklich mich in den Lotussitz bequeme?
»Ziel ist es, durch Prävention, Gesundheitsförderung und eine hohe Versorgungsqualität die Gesundheit der Versicherten langfristig zu erhalten,« so lässt sich ein Krankenkassen-Manager zitieren. Nein, das ist gerade nicht die Idee der Krankenversicherung. »Longevity«, die langfristige Erhaltung meiner Gesundheit, ist meine ganz persönliche Aufgabe. Ich kann es auch bleiben lassen, muss dann das Risiko schwererer Krankheit und kürzeren Lebens in Kauf nehmen. Wird aber alles und jedes zur Versicherungsleistung, beißt sich die Katze in den Schwanz: Weil immer mehr »normale« Vorsorgeleistungen kassenfinanziert werden, explodieren die Beiträge, was dazu führt, dass wir immer mehr von unseren teuren Prämien zurückhaben wollen.
Ozempic für die normalen Dicken?
Das ist der Teufelskreis, den Ökonomen Moral Hazard nennen. Die Versicherung betrachten wir wie eine Geldanlage, die eine Rendite abwerfen soll. Cannabis auf Rezept zum Beispiel. Ozempic, die beliebte Abnehmspritze, natürlich auch. Die ist eigentlich medizinisch gesehen nicht als Diätsurrogat gedacht, sondern als Hilfe für krankhafte Adipositas oder als Diabetes-Therapie. Doch mit dem Zauberbegriff »Prävention«, wie gesagt, lässt sich alles rechtfertigen. Die normalen Dicken – alle Wülste haben sie freiwillig angefuttert – könnten ja irgendwann ernsthaft krank werden. Also verschreibt der Doktor ihnen prophylaktisch Ozempic. Da geht es dann nicht nur um Bagatellbeträge wie beim Yoga-Kurs: Die Kosten einer Behandlung mit der Spritze summieren sich rasch auf 300 Euro im Monat, also 3600 Euro im Jahr. Damit hat man schon einiges der jährlichen Kassenbeiträge wieder reingeholt. Und zwar langfristig: Denn an der Spritze hängen die »Patienten« lebenslänglich, andernfalls nehmen sie wieder zu.
Wohlfühlmedizin ist ein Wohlstandsphänomen. Und zugleich Ausdruck einer Haltung, die (finanzielle) Verantwortung für die Gesundheit nicht selbst übernehmen zu wollen. Hinzu kommt der phänomenale Erfolg der Medizin, die es vermochte, viele tödlichen Krankheiten in chronische Krankheiten zu verwandeln. Der Tod ist versicherungsmäßig billiger als jahrelange Medikamentierung mit regelmäßigen Kontrolluntersuchungen (Hautkrebsscreening, Prostatavorsorge, Mammografie, Ultraschall am Herzen und der Hauptschlagader). »Das sollten wir auch noch abklären lassen«, sagt meine Hausärztin und schreibt ein paar Überweisungsscheine. Weil sie es gut mit mir meint.
Eine Gesundheitsreform, die es grundsätzlich meint, müsste mit einer gesellschaftlichen Verständigung darüber beginnen, wofür eine Versicherung da ist und wofür nicht. Gesundheitsvorsorge und Übungen für die Langlebigkeit inklusive der normalen chronischen Medikamente (von Blutdruck- über Cholesterin- bis zu Fettsenkern) sind keine Aufgaben für Kassen. Dass sich das die Reichen eher leisten können als die Ärmeren, ist ein gewichtiger Einwand. Doch für Fragen der Umverteilung ist das Steuersystem zuständig, nicht das Gesundheitssystem.
Rainer Hank
