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  • 11. März 2020
    Sind wir reif für die Demokratie?

    Schweizer Landsgemeinde (Glarus 2014) Foto wikipedia (Ludovic Peron)

    Dieser Artikel in der FAZ

    Nein! Schaut lieber auf die Schweiz!

    »Herrschaft des Pöbels« war das Thema meiner Kolumne in der vergangenen Woche. Ich habe darauf überdurchschnittlich viele Kommentare erhalten. Im Anschluss an das »Debakel von Thüringen« ging es mir um die Frage, ob die Demokratie vor ihrem Missbrauch, dem Aufstand des Pöbels mit demokratischen Mitteln, gefeit ist. Das ist sie nicht. Kein Wunder, dass im Lauf der Demokratiegeschichte darüber nachgedacht wurde, wie man das Volk vor dem Volk – also dem Rückfall in den Populismus – schützen könne. Denn das könnte am Ende dazu führen, dass auf demokratischem Wege die Freiheitsrechte des Volkes verletzt werden. Ein Blick nach Polen oder Ungarn lehrt, dass es nicht nur um Gedankenspiele politökonomischer Oberseminare geht.

    Entschließt man sich freilich dazu, dem Pöbel (lateinisch vornehm: die Plebs) die Repräsentanz in den Parlamenten zu versagen, verwickelt man sich in folgenschwere Widersprüche. Eine schöne Demokratie ist das, die dekretiert, welcher Teil des Volkes die Macht haben darf. Ehrlicher wäre schon, es mit der Sakralisierung der Demokratie nicht zu übertreiben und der Gefahr einer Tyrannei der Mehrheit mit Gewaltenteilung zu begegnen: also durch rechtsstaatliche Institutionen (Verfassungsgericht, Notenbanken) oder zweite Kammern, die unabhängig sind und die Institutionen der repräsentativen Demokratie in ihre Schranken weisen.

    Die Angst vor dem Volk, so hat man uns im Gemeinschaftskundeunterricht beigebracht, sei in Deutschland eine Folge der Verbrechen der Nazis. Da habe man gesehen, was das Volk anrichten könne. Doch die Angst reicht weiter zurück. Gezielter Zufall lenkte dieser Tage mein Interesse auf eine Schrift aus dem Jahr 1926 mit dem Titel »Staat und Volk«. Verfasser ist ein gewisser Theodor Heuss, der 1949 zum ersten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt wurde. Im Jahr 1926 war Heuss ein Journalist, freiberuflicher Publizist und engagierter liberaler Politiker im Schlepptau des Nationalliberalen Friedrich Naumann. Anders als man es von einem Liberalen erwarten sollte, sprach sich Heuss nicht nur vehement gegen den Föderalismus, sondern auch gegen die direkte Demokratie aus. Den deutschen Föderalismus sah er aus der Fürstenherrschaft hervorgegangen, einer höfischen Tradition, der nicht zu trauen sei. Stattdessen glaubte er zutiefst an den inneren Zusammenhang zwischen Parlamentarismus und Zentralismus (mehr dazu gibt es in der Heuss-Biografie des Historikers Joachim Radkau).

    Demokratie als Herrschaft gegen das Volk

    Der Blick auf den frühen Heuss ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert: Er dementiert die Überzeugung des Schulunterrichts, die Angst vor dem Volk habe sich hierzulande erst nach den Erfahrungen von demokratisch zustande gekommenen Totalitarismen ausgebildet. Und er dementiert zudem die Annahme, Liberale hätten immer ein Herz für Dezentralismus, Föderalismus und Direktdemokratie zu haben. Es war eher umgekehrt: Dass Heuss im parlamentarischen Rat und dann als erster Präsident vehement gegen Föderalismus und Direktdemokratie polemisierte, war seine feste Meinung schon seit den zwanziger Jahren. Diese Überzeugung ist im Übrigen ganz und gar keine Sondermeinung im liberalen Ideen-Spektrum, sondern liegt ganz auf der Linie von Leuten wie Friedrich Naumann, der als Gründerfigur der FDP gilt. Demokratie, so könnte man diese Haltung zuspitzen, ist gerade keine Volksherrschaft, sie könnte genauso eine Herrschaft gegen das Volk genannt werden.

    Eine kleine Einschränkung lässt Theodor Heuss allerdings schon 1926 gelten: Demokratie als Volksherrschaft sei am ehesten in kleinen Welten möglich, findet er. Dabei dachte er an die Schweiz, die er aber gerade deshalb nicht den Deutschen als Vorbild anpreise wollte: »Die Lehren der Schweizer Praxis, die Dutzende von Volksabstimmungen über Kantons- und Bundesgesetze kennt, weisen nach, dass das Verfahren eher die konservativen als die wandlungsbereiten Elemente eines Volkstums stärkt.«

    Was Heuss als Nachteil sieht – den Konservatismus der plebiszitären Demokratie – könnte freilich auch ein Vorteil sein. Da trifft es sich, dass mir Roger Köppel, Verleger der Schweizer »Weltwoche«, im Nachgang zu meiner »Pöbel-Kolumne« einen Aufsatz mit dem Titel »Die Demokratie als Hüterin der Menschenrechte« geschickt hat. Es handelt sich um die Festrede des Rektors der Universität Zürich, Zaccaria Giacometti, die dieser aus Anlass der 121. Stiftungsfeier der Universität Zürich am 29. April 1954 gehalten hat. Giacometti, ein angesehener Schweizer Rechtsgelehrter, stammt aus einer berühmten Familie im rätischen Bergell-Tal, aus der auch viele Künstler hervorgegangen sind. Man kann die Rede, gehalten in den Jahren, in denen in Deutschland Heuss Präsident war, als exakte Gegenposition zur deutschen, hegelianisch geprägten Demokratie-Angst lesen. Für Giacometti, der sich ebenfalls als Erz-Liberaler verstand, sichert die Demokratie die »umfassende Selbstbestimmung des Einzelnen im Staate«. Sie ist ein Bollwerk gegen den Kollektivismus – und kann gar nicht irren. Dagegen deutet Giacometti etwa das deutsche Verfassungsgericht als eine elitäre Anmaßung: Wer würde es wagen, sich als Richter über das Volk aufzuspielen? Bekanntlich gibt es in der Schweiz kein Verfassungsgericht.

    Direkte Demokratie als Gegengewicht gegen das Parlament

    Giacometti ist nicht so geschichtsvergessen, dass er die im Namen der Demokratie seit dem Jakobinismus verübten Verbrechen nicht zur Kenntnis nähme. Dass es dazu kommen konnte, liegt seiner Meinung daran, dass nicht jedes Volk für die Demokratie reif sei. Für diese Reifung nennt der Jurist drei Bedingungen: Erstens müsse die Freiheitsidee im Individuum und im Volke lebendig sein; es müssten »freiheitliche Wertvorstellungen« herrschen, aber nicht »als vom Augenblick geborene euphoristische Stimmungen oder opportunistische Eingebungen«. Zweitens müsse das Volk eine freiheitliche Tradition besitzen. Und drittens müsse sich die lebende Generation diesen ererbten Schatz an freiheitlichen politischen Einsichten und an freiheitlichen politischen Erfahrungen aneignen, ja erkämpfen. Wenn es funktioniere, dann übe das Volk selbst als Hüter der Freiheitsrechte eine »hemmende« Rolle aus gegen die Machtanmaßung des Parlaments. Im Modell der Schweiz, auf das bei Giacometti natürlich alles hinausläuft, wäre das Volk ein eigenständiger Akteur im gewaltenteilenden Wettbewerb.

    Dass der Erfolg Giacometti Recht gibt, hat die neuere Politökonomie (Bruno Frey, Gebhard Kirchgässner, Lars Feld) in vielen Studien auch empirisch gezeigt: Eine Referendumsdemokratie, die föderal organisiert ist und dezentral über die Staatsfinanzen entscheidet, wirkt sich positiv auf das Wachstum aus, macht die Menschen relativ glücklicher – und richtet politisch wenig Unsinn an. Wenn das nicht nur liberal, sondern – wie Heuss meint – auch konservativ ist, soll es recht sein.

    Wer in Deutschland die Schweiz als Vorbild preist, erntet häufig bissigen Widerspruch. Aber nicht nur praktisch-politisch, sondern auch philosophisch scheint mir das Schweizer dem deutschen Modell überlegen zu sein, wo aus fehlender Reife immer die Angst vor dem Pöbel umgeht. Wir müssen bloß noch ein wenig üben.

    Rainer Hank