Rainer Hank als Illustration

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  • 20. Dezember 2019
    Ein Herz für die Erben

    Was man nicht alles erben kann

    Dieser Artikel in der FAZ

    Sparksamkeit darf nicht bestraft werden

    Anfang Dezember machten Zahlen die Runde, wonach auf Erbschaften oder Schenkungen von mehr als zehn Millionen Euro hierzulande keine oder nur geringe Steuern bezahlt werden. So wurden im Jahr 2018 an gut 600 Deutsche zusammen 31 Milliarden Euro weitergegeben, auf die im Schnitt nur fünf Prozent Steuern fällig wurden. Zwei Drittel der 40 Bürger, die 100 Millionen oder mehr erbten, gingen gar komplett steuerfrei aus.

    Der Aufschrei war absehbar und er war laut. Während ein deutscher Facharbeiter rasch mit der Progression in den Spitzensteuersatz von 42 Prozent rutsche, schlichen sich die superreichen Erben schadlos und ganz legal am Fiskus vorbei. Solche Zahlen sind nicht der geringste Grund dafür, warum Norbert Walter-Borjans und Saskia Esken am vergangenen Wochenende an die Spitze der SPD gewählt wurden: Die Umverteilung von oben nach unten ist ihr zentrales politisches Ziel. Eine Erhöhung der Erbschaftsteuer passt gut in dieses Programm. Der Test, wie groß die Zustimmung dafür unter den Wählern und nicht nur unter den Bürgern mit SPD-Parteibuch sein wird, steht freilich noch aus.

    Umverteilung ist zwar populär (so lange sie nicht den eigenen Geldbeutel betrifft), aber die Erbschaftsteuer war noch nie besonders beliebt. Dafür gibt es rationale Gründe. Der Harvard-Ökonom Gregory Mankiw (von ihm stammt ein verbreitetes Lehrbuch der Wirtschaftswissenschaften) hat kürzlich anlässlich einer Debatte über Ungleichheit ein kleines Quiz konstruiert, das – leicht abgewandelt – nachzuerzählen sich lohnt: Vergleichen wir zwei Topmanager, die jeweils ein jährliches Einkommen von zehn Millionen Euro beziehen. Der Vergleich ist nicht unrealistisch, das angenommene Gehalt entspricht ungefähr der Summe, die Allianz-Vorstand Oliver Bäte 2018 ausgezahlt bekam. Den ersten Topmanager im Quiz nennen wir Herrn Verschwenderisch, der zweite Topmanager ist eine erfolgreiche Managerin, die wir Frau Sparsam nennen wollen, in der Realität angesichts des Gender-Pay-Gaps allerdings auf die zehn Millionen noch etwas warten muss. Herr Verschwenderisch macht seinem Namen alle Ehre, fährt gerne Ferrari, gönnt sich teuren Bordeaux im Dreisternerestaurant und reist zu seinen exquisiten Urlaubszielen mit seiner jungen Begleitung am liebsten mit seinem Privatjet (Klimabewusstsein ist ein Fremdwort für ihn). Andere bekommen Geld von ihm nur dann, wenn Verschwenderisch sich davon einen Nutzen verspricht: Das können Lobbyorganisationen seiner Branche sein oder Parteien, die ihren Wählern kräftige Steuersenkungen versprechen. Frau Sparsam, die Kollegin aus derselben Einkommensklasse, verhält sich ganz anders. Sie lebt bescheiden und verantwortungsvoll. Statt Lobbyisten zu schmieren, gründet sie lieber Start-Up-Firmen und finanziert junge, kreative Unternehmerinnen mit ihrem Geld. Jetzt, in der Adventszeit, spendet sie ansehnliche Beträge für mildtätige Zwecke. Und sie fährt mit der Bahn, 1. Klasse. Weil Frau Sparsam erfolgreich ist, bleibt ihr am Ende der Karriere immer noch ein Millionenvermögen, das sie ihren Kindern und Enkeln vererben möchte.

    Leistungsloses Vermögen. Wirklich?

    Die Quizfrage lautet nun: Wer sollte höher besteuert werden – Herr Verschwenderisch oder Frau Sparsam? Ich mache jede Wette, dass die meisten Menschen finden, Herr Verschwenderisch müsse vom Fiskus stärker zur Kasse gebeten werden. Doch das Gegenteil ist faktisch der Fall. Gewiss, beider Einkommen wird erst einmal gleich besteuert. Doch Verschwenderisch verjuxt alles gleich wieder, während Frau Sparsam Erbschaftsteuer zahlen muss: Lediglich 400000 Euro bei den Kindern und nur 200000 Euro bei den Enkelkindern bleiben steuerfrei. Der Rest unterliegt einem Tarif von bis zu 30 Prozent für alle Erbschaften, die über 26 Millionen liegen: In diesem Fall gingen dann also mindestens 8,7 Millionen Euro an den Staat. Von der Steuer verschont werden lediglich Firmen, sofern es dort mehr als fünfzehn Beschäftigte gibt und das Unternehmen dauerhaft erhalten wird. Das übrigens ist der Grund, warum ein kleiner Kreis der Superreichen wenig oder gar keine Erbschaftsteuern zahlt: Ihr Vermögen bestehe zu großen Teilen aus solchen Firmen. Doch die Start-ups von Frau Sparsam haben leider weniger als 15 Beschäftigte. Und sie ist stolz, ihre Nachkommen an ihrem Erfolg partizipieren zu lassen. Kurzum und in der nüchternen Sprache der Ökonomen: Frau Sparsam verursacht gesellschaftlichen Nutzen, »positive Externalitäten« wie die Ökonomen sagen, und wird dafür vom Fiskus auch noch bestraft. Da läuft etwas schief.

    Denn meine Betrachtung hat sich bislang nur auf die Erblasserin konzentriert. Aus ihrer Sicht gibt es keinen Grund zur Besteuerung: Sie hat alles schon einmal versteuert und sieht nicht ein, dass der Staat im Erbfall abermals zulangt. Aus Sicht der Erben sieht es tatsächlich anders aus. Für sie ist das Erbe fiskalisch gesehen Einkommen, Geld, dem man die Fürsorglichkeit der Mutter/Großmutter nicht ansieht. Mehr noch: Seit der Aufklärung haben sich die Bürger durch Leistung von der Aristokratie abgegrenzt, der sie luxuriösen Müßiggang zum Vorwurf machten. Der Schlachtruf der »Meritokratie« hatte sich damit gegen das genealogische Prinzip der Blutsverwandtschaft und das Recht auf unverminderte Eigentumsweitergabe durchgesetzt. Chancengleichheit war fortan »die sakrale Legitimation sozialer Ungleichheit«, so nennt es der Max-Planck-Forscher Jens Beckert, der viel über die Fairness von Erbschaften nachgedacht hat. Dynastisch weitergegebene große Vermögen unterminieren so gesehen die Chancengleichheit. Unverdientes Vermögen muss im Interesse der Gerechtigkeit weggesteuert werden – nimmt man es ganz radikal, dann sogar zu hundert Prozent. So argumentieren nicht nur linke Enteignungsfreunde, sondern auch liberale Chancen-Verteidiger.
    Doch abgesehen davon, dass hohe Erbschaftssteuern bei Frau Sparsam Sympathien für Herrn Verschwenderisch und womöglich gar eine Sehnsucht nach dem fiskalischen Paradies in Panama entfesseln könnte: Man kann es mit der Meritokratie auch übertreiben. Eine auf absoluter Chancengleichheit beruhende Leistungsgesellschaft ist nicht nur utopisch, sondern auch unmenschlich. Jeder, der es dann nicht zum Millionär bringt, muss sich als Minderleister oder Versager empfinden. Dabei wissen wir doch: Das Leben ist von Zufällen vieler Art geprägt. Sie erlauben es, Milde mit unserem Schicksal walten zu lassen. Die »Lotterie der Geburt« entscheidet, in welcher Familie, in welchem Land, in welcher sozialen Klasse wir auf die Welt kommen – und, nicht zu vergessen, mit welchen Genen wir ausgestattet sind. Radikale Egalitaristen müssten all diese Ungleichheiten, auch die genetischen, abschleifen. Human wäre das nicht, realistisch erst recht nicht. Und nebenbei: Auch Meritokratie nimmt Ungleichheiten in Kauf. Sie privilegiert Kinder aus bildungsbürgerlichen Milieus.

    So zeigt sich: Erbschaft ist nur eine der vielfältigen Zufälle der Geburtslotterie, neben unterschiedlichen Talenten, körperlichen und genetischen Stärken und Schwächen. Eine Gesellschaft sollte deshalb die Vorsorge für die Nachkommen nicht bestrafen. Der Staat hat trotzdem genügend Möglichkeiten seine Aufgaben zu finanzieren – nicht zuletzt durch progressiv die Reicheren treffende Einkommensteuern.

    Rainer Hank