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  • 27. Oktober 2026
    Betreuerische Herrschsucht

    Wer zahlt wieviel beim Arzt Foto pexels

    Dieser Artikel in der FAZ

    Wie der Staat seine Bürger zu Untertanen macht

    Weil jetzt wieder einmal über Gerechtigkeit im Sozialstaat diskutiert wird: Ist es gerecht, dass eine erfahrene Facharbeiterin fast dreimal so viel für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlen muss als eine Teilzeit arbeitende Verkäuferin? Oder konkret: Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von 2000 Euro zahlt monatlich 175 Euro in die GKV. Ein Arbeitnehmer mit einem Lohn von 5812, 50 Euro (das ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze) zahlt 508, 59 Euro. Beide müssen gleich lang auf einen Facharzttermin warten. Beide erhalten nach kurzer Untersuchung vom Hausarzt das gleiche Antibiotikum verschrieben.

    Warum hängt ein Versicherungsbeitrag vom Arbeitseinkommen ab? Wenn ich beim Bäcker ein Brötchen kaufe oder beim Italiener eine Pizza bestelle, werde ich auch nicht nach meinem Gehalt befragt, bevor eine lohnabhängige Rechnung kommt. Es wird noch undurchschaubarer: Oberhalb von 5812,50 Euro Bruttoverdienst steigt der Versicherungsbeitrag nicht mehr. Wer 10.000 Euro verdient, zahlt auch »nur« 508,59 Euro. Und wer aus der gesetzlichen Versicherung aussteigt und sich privat versichert, der zahlt einen ganz anderen, auf ihn zugeschnittenen Betrag.

    Die Krankenversicherung heißt Versicherung, folgt aber gerade nicht dem klassischen Versicherungsprinzip. Das gilt auch für die Pflegeversicherung und (eingeschränkt) für die Rentenversicherung.

    Die Kritik an dieser Konstruktion des Sozialstaats ist nicht neu. Dieser Tage fiel mir ein Aufsatz von Heddy Neumeister mit dem Titel »Autoritäre Sozialpolitik« in die Hände, erschienen 1960 in der Zeitschrift »Ordo«. »Ordo« steht in der Ideentradition des Freiburger Ordoliberalismus, dem es um eine klare Aufgabenverteilung zwischen Staat – zuständig für die Rahmenbedingungen – und Markt – zuständig für Wettbewerb und Wohlstand – zu tun ist. Zum 75. Jubiläum der Zeitschrift hat die Redaktion gerade eine Art kommentiertes »Best of« veröffentlicht. Wer Heddy Neumeister ist, verrate ich am Ende dieser Kolumne.

    Neumeister schreibt, man solle eine Sozialpolitik nicht danach beurteilen, wie viel der Staat leistet, sondern danach, welches Verhältnis zwischen Bürger und Staat durch diese Leistungen entsteht. Oder schärfer: Wenn der Staat Leistungen an die Bürger aus Steuern oder steuerähnlichen Beiträgen finanziert, handelt es sich um Zuwendungen, die Neumeister Almosen nennt. Dieser Staat ist ein Fürsorgestaat, was für Neumeister keine Auszeichnung darstellt. Eine Versicherung dagegen verlangt einen nachvollziehbaren Zusammenhang zwischen Prämie (Beitrag), Risiko und Leistung. Von einer »beitragsgerechten« Leistung, so Neumeister, kann nur gesprochen werden, wenn Beitrag und Leistung in einem versicherungsmathematischen Verhältnis stehen. Das ist bei der sogenannten Sozialversicherung nicht der Fall.

    Das Versicherungsprinzip ernst nehmen

    Dass die Facharbeiterin eine dreimal so hohe Prämie wie die Verkäuferin bezahlt, wäre nur gerechtfertigt, wenn ihr Krankheitsrisiko (Vorerkrankungen, ungesunder Lebenswandel, schlechte Gene) auch dreimal so hoch ist. Man nennt dies das Äquivalenzprinzip. In der Kranken- und Pflegeversicherung ist das Äquivalenzprinzip abwesend. In der Rentenversicherung ist es allenfalls teilweise zu erkennen.

    Hinter der Unterscheidung zwischen Versicherung und Fürsorge stehen ein unterschiedliches Menschenbild – und unterschiedliche Vorstellungen über den Sozialstaat. Eine Sozialpolitik, die das Versicherungsprinzip ernst nimmt, setzt zunächst auf Eigenvorsorge. Gegen Schicksalsschläge (Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Alter, Arbeitslosigkeit) würden vernünftige Bürger eine Versicherung abschließen. Um Trittbrettfahrerei auszuschließen, dürfte der Staat zur Not die Versicherung zur Pflicht machen. Nur wer aus eigener Kraft nicht in der Lage ist, sich zu versichern, würde vom fürsorglichen Staat alimentiert.

    Selbstverantwortung und Eigenvorsorge wurden den Bürgern vom Staat ausgetrieben. Der Staat geriert sich als kollektiv umverteilender Fürsorger, macht seine Bürger von sich abhängig – mithin zu »Untertanen«. Der Übeltäter, so Heddy Neumeister, heißt Otto von Bismarck: Er wollte den Arbeiter, der alt oder krank wurde, zum Empfänger von Fürsorgeleistungen unmittelbar durch den Staat machen. Das tat Bismarck nicht aus Menschenfreundlichkeit, sondern »um sich die Arbeitnehmerschaft zu einer dem Staat ergebenen Schicht« zu machen und damit seine Gegner, die Sozialdemokraten, zu schwächen. So etwas nennt Neumeister »autoritäre Sozialpolitik«.

    Unter diesem Bismarckschen Konstruktionsfehler leidet der deutsche Sozialstaat bis heute. Deshalb ist er im Kern ungerecht. Versuche, diesen Fehler zu korrigieren und dem Versicherungsprinzip Genüge zu tun, sind regelmäßig gescheitert. Ideen der sogenannten Rürup-Kommission für eine einkommensunabhängige Gesundheitsprämie, die Versicherung und sozialen Ausgleich stärker voneinander getrennt hätte, wurden vor gut zwanzig Jahren nach kurzer und polemischer Debatte erstickt. Versuche, die Alterssicherung stärker auf Kapitaldeckung und Eigenvorsorge zu stellen, sind regelmäßig gescheitert. Ob es unter der jetzigen Regierung etwas wird, wird man sehen.

    Heddy Neumeister, ein Vorbild

    Den systembedingten Widerspruch der Sozialversicherung, die gar keine Versicherung ist, hat Heddy Neumeister schon 1960 in aller Schärfe in »Ordo« beschrieben. In der Regel schreiben dort liberale VWL-Professoren, also Männer mit Lehrstühlen. Neumeister (1901 bis 1977) war Journalistin. Sie hat zunächst Kunstgeschichte studiert, darin promoviert, anschließend Nationalökonomie. 1930 trat sie in die Redaktion der liberalen »Kölnischen Zeitung« ein, später ging sie nach Berlin als freie Journalistin. 1936 schloss sie sich der Redaktion der »Frankfurter Zeitung« an. Seit 1952 gehörte sie der politischen Redaktion der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« an. Dort widmete sie sich, so Neumeister in einer Selbstbeschreibung, »der Verbindung philosophischer und volkswirtschaftlicher Studien«, für sie eine notwendige Voraussetzung zum Verständnis sozialer Fragen.

    Heddy Neumeister zählt zu einer Gruppe selbstbewusster Frauen in den frühen Jahren der FAZ. Zu nennen wären unter anderen Lily Abegg, Hanni Konitzer, Helene Rahms oder Hilde Spiel. »Heddy Neumeister war eine warmherzige Frau«, schrieb FAZ-Herausgeber Bruno Dechamps in einem Nachruf 1977: »Das machte sie so unnachsichtig gegen jedes soziale Engagement, das eigentlich betreuerische Herrschsucht ist.«

    Weil kommende Woche in Frankfurt Buchmesse ist, zum Schluss noch ein Hinweis auf zwei empfehlenswerte Bücher zur Vor- und Frühgeschichte der FAZ: Gerald Braunberger: Fackel der Demokratie. Die Geschichte der Frankfurter Zeitung (FAZ-Buchverlag) und Franz Walter: Joachim Fest. Ein Leben im 20. Jahrhundert (dtv).

    Rainer Hank