Hanks Welt
‹ alle Artikel anzeigen31. Mai 2023
Heils RhetorikWie man Freiheitsberaubung gut verkaufen kann
Was macht eigentlich Hubertus Heil? Der Mann ist Arbeitsminister in der Ampelregierung, fällt nicht besonders auf und ist doch beliebt. Allzu viel Auffälligkeit schadet auf Dauer ohnehin, wie Heils Kollege Robert Habeck derzeit erfahren muss und seither wie eine beleidigte Leberwurst agiert. Habeck ist im Beliebtheitsranking der Deutschen gerade dramatisch abgestürzt, während Hubertus Heil sich stabil auf Platz 2 hält, gleich hinter dem Shooting-Star Boris Pistorius.
Grund also nachzusehen, worauf die Beliebtheit von Hubertus Heil (SPD) beruht. Meine Vermutung: Auf Rhetorik. Das ist aus der Perspektive eines Politikers ein Lob.
Mein Beispiel für Heils Kommunikation ist das sogenannte Tariftreuegesetz. Das ist nun nicht gerade ein Brüller, mit dem man Gemeindesäle in Wallung bringt, eignet sich aber bestens dazu, rhetorische Pluspunkte zu sammeln. Die Gesetzesabsicht, nicht ganz neu und auch schon in Groko-Zeiten beliebt, findet sich im Koalitionsvertrag der Ampel an prominenter Stelle unter der Überschrift »Mehr Fortschritt wagen«. Fortschritt sei dann, wenn die Tarifautonomie gestärkt werde, damit in Deutschland »faire Löhne« gezahlt würden, was gut sei für die Beschäftigten und die nötige Lohnangleichung zwischen Ost und West befördere. Und wie kommt man zu »fairen Löhnen«? Dafür soll es eben jenes Tariftreuegesetz geben. Wörtlich: »Zur Stärkung der Tarifbindung, des fairen Wettbewerbs und der sozialen Nachhaltigkeit soll die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrags der jeweiligen Branche gebunden werden, wobei die Vergabe auf einer einfachen, unbürokratischen Erklärung beruhen soll.«
Ich empfehle diese Sprachbausteine ins Handbuch der politischen Rhetorik aufzunehmen. Die Konstruktionsanleitung verlangt, in auffallender Häufigkeit positiv klingende Reizworte über den Text zu streuen. Also eben »fair«, »sozial«, »nachhaltig«, »treu« oder »unbürokratisch«. Das kommt immer gut und vernebelt die Frage, was damit eigentlich gemeint ist. Hauptsache, es geht um das Gute, Wahre und Schöne. Nicht nur die Bürger sind entzückt, auch die Kommentatoren jubeln. Schließlich gehe es um »sozialen Ausgleich als politische Aufgabe«, findet zum Beispiel die Süddeutsche Zeitung. So ein Gesetz sei sogar dann gut, wenn es den Bund »zusätzliche Milliarden« kosten werde. Denn, wie gesagt, wenn es um den sozialen Ausgleich geht, wäre es kleinlich, wegen ein paar Milliarden mehr viel Gewese zu machen. Selbst der Branchenverband der Bauindustrie ist von Heils Plänen beglückt, obwohl dessen Betriebe künftig vom Staat das Lohnniveau diktiert bekommen. Kein Problem: Denn die Zusatzbelastung wird ja an Hubertus Heil durchgereicht (präziser: an den Finanzminister, noch präziser: an den Steuerbürger).
Missachtung der negativen Koalitionsfreiheit
Was gut klingt, muss bekanntlich nicht gut sein. Rhetorik kann (auch) zur Verschleierung genutzt werden. Beim Tariftreuegesetz ist das der Fall. Es ist in Tat und Wahrheit ein Gesetz zur Unterdrückung der Freiheit des Bürgers unter Zuhilfenahme von Gewaltandrohung. Es ist zudem verfassungswidrig, falls einem Nichtjuristen so ein Urteil zusteht.
Beginnen wir mit der Verfassung. Da heißt es in Artikel 114, Absatz 2, Haushaltsmittel des Staates müssten strikt »wirtschaftlich« ausgegeben werden, was in den Vergabeordnungen als »sparsam« interpretiert wird: mit minimalen Mitteln maximale Ergebnisse erreichen. Immerhin geht es um ein staatliches Auftragsvolumen zwischen 300 und 500 Milliarden jährlich. Die Pflicht, Tariflohn zu bezahlen, würde den Preiswettbewerb unterbinden und somit eklatant gegen das Gebot der Sparsamkeit verstoßen.
Wichtiger noch ist Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes, wonach jedermann das Recht hat, zur Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen sich mit anderen zu Vereinen zusammenzuschließen, also sich in Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zu organisieren und kollektiv Löhne auszuhandeln. Das nennt man Tarifautonomie, die im Umkehrschluss das Grundrecht umfasst, solchen Vereinen fernzubleiben. Dies nennt man negative Koalitionsfreiheit, ein zentrales Freiheitsrecht in einem liberalen Staat. Nun haben sich in den vergangenen Jahren nicht nur immer mehr Firmen, sondern auch immer mehr Arbeitnehmer entschieden, von Recht fernzubleiben Gebrauch zu machen. Der Organisationsgrad von Verbänden und Gewerkschaften schrumpft. Da es keine Anzeichen dafür gibt, dass solche Entscheidungen im Zustand geistiger Umnachtung getroffen wurden, hat der Staat kein Recht, Menschen per Gesetz in die Verbände zu zwingen. Statt gleich »Dumpinglöhne« zu unterstellen, könnte es sein, dass die Menschen angesichts veränderter Knappheiten am Arbeitsmarkt lieber selbst für »faire« und ordentliche Bezahlung streiten wollen (und mit Wechsel des Arbeitgebers drohen, falls ihre Forderungen nicht erfüllt werden). »In einer freien Wirtschaft geht es den Auftraggeber nichts an, wie der Auftraggeber seine Mitarbeiter behandelt«, sagt Volker Rieble, ein Arbeitsrechtsprofessor an der Universität München.
Die Kehrseite der säuselnden Fairnessrhetorik findet sich im Kleingedruckten der Heilschen Treuepläne. Wer sich nicht an die staatlich vorgeschriebenen Tarife hält, dem drohen »abschreckende Sanktionen« mit »konsequenter Kontrolle«. Genannt werden: Bußgelder, Vertragsstrafen und Ausschluss von künftiger Vergabe. Hier zeigt der für seine Bürger angeblich treusorgende Staat seine ganze Härte. Gewalt als Kehrseite des Paternalismus, der Philosoph Michel Foucault, ein Analytiker der Macht, hätte seine helle Freude gehabt.
Ich fasse zusammen: Die Polit-Rhetorik von Fairness, Nachhaltigkeit, Fortschrittlichkeit und Treue verschleiert einen schweren Eingriff in die Freiheit der Bürger (Arbeitnehmer und Unternehmer), verbunden mit der Androhung von Gewalt für all jenee, die sich dem nicht fügen wollen. Das Tariftreuegesetz kommt im Juni in den Bundestag und soll vom 1. Januar 2024 Gesetzeskraft haben.
Wer kann das Gesetz stoppen? Der Bunderechnungshof, der für das Sparsamkeitsgebot öffentlicher Aufträge zuständig ist, kann im Vorfeld maulen. Das Bundesverfassungsgericht kann im Nachhinein prüfen; ein Kläger wird sich finden. Und die Partei der Freiheit, vulgo FDP? Sie müsste aus dem Ampelgeleitzug ausscheren, nähme sie ihren Freiheitsauftrag ernst. Tut sie aber nicht. Als Teil des Koalitionsvertrag stünde das Gesetz auf der Agenda der Bundesregierung, lässt mir die Bundestagsfraktion mitteilen. Im Übrigen hoffe man, die Sache noch irgendwie verzögern zu können (sofern ich die Verklausulierungen des zuständigen Abgeordneten richtig deute). Freiheitspolitik sieht anders aus.
Rainer Hank