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  • 13. Februar 2026
    Freie Rede

    Ministerpräsident Daniel Günther bei Markus Lanz Foto web.de

    Dieser Artikel in der FAZ

    Staatsmänner haben die Demokratie nicht für sich gepachtet

    Der englische Philosoph John Stuart Mill (1806 bis 1873) gilt als Stammvater des Liberalismus. In seinem Hauptwerk »On Liberty« von 1895, gemeinsam verfasst mit seiner Frau Harriot Tayler, geht es um die Grenzen der Macht von Staat und Gesellschaft. Großen Wert legen die Mills auf Meinungsfreiheit. Ihr widmen sie das große zweite Kapitel ihrer Grundsatzschrift. Was darf man alles sagen? Und was darf man womöglich nicht sagen?

    »On Liberty« kommt mir gerade recht in den aufgeregten Debatten unserer Zeit, wo Umfragen belegen, dass viele Menschen der Meinung sind, man dürfe nicht mehr alles sagen und andere ihnen vorwerfen, diese Meinung sei doch gerade der Beleg dafür, dass man alles sagen darf. Sicher: Man darf alles sagen. Aber zu welchem Preis?

    Ich nehme als Beispiel eine Äußerung des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther zur Meinungsfreiheit und prüfe, was John Stuart Mill dazu sagen würde. Günther hatte in der Sendung Markus Lanz vom 7. Januar gesagt, die zivilgesellschaftlichen Organisationen müssten sich zusammenschließen gegen »unsere Gegner«, nämlich gegen »die Feinde der Demokratie«. Im Kontext der Sendung bezog sich diese Äußerung auf das rechtskonservative Online-Portal »Nius«, dessen Chefredakteur der ehemalige Bild-Chef Julian Reichelt ist. Demokraten müssten Portale wie Nius bekämpfen, weil dort »einfach vollkommen faktenfrei« berichtet werde: »Da stimmt in der Regel nichts drin«.
    Das Gelände ist inzwischen juristisch hochgradig vermint. Mit John Stuart Mill und Harriot Taylor will ich schauen, was es heißt, wenn ein Staatsmann zur Bekämpfung von »Meinungsmache« aufruft und behauptet, dass es sich bei den Machern dieser Meinung um »Feinde der Demokratie« handelt.

    Das zweite Kapitel von »On Liberty« ist überschrieben: »Über die Freiheit des Gedankens und der Diskussion«. Meinungsfreiheit ist für die Mills nahezu unantastbar. Selbst falsche, extreme oder anstößige Meinungen müssten geschützt werden. Die Begründung: (1) Wir wissen nicht a priori, ob eine Meinung falsch ist. Sie könnte auch wahr sein. Wenn eine Meinung, von der sich herausstellt, dass sie wahr ist, unterdrückt wird, wird eine Gesellschaft der Chance beraubt, Irrtum gegen Wahrheit auszutauschen. (2) Ist die Meinung aber falsch, verliert die Gesellschaft durch deren Unterdrückung gleichfalls eine Wohltat. Denn auch die wahre Meinung muss permanent gezwungen werden, sich zu rechtfertigen. Das Richtige entsteht durch den Widerstreit mit dem Irrtum. Lässt die Wahrheit sich nicht infrage stellen, erstarrt sie zum »toten Dogma«. Eine »lebendige Wahrheit« benötigt die Auseinandersetzung mit anderen Meinungen.

    John S. Mill »On Liberty«

    Schließt man sich den Mills an – was natürlich jedermann freisteht – so ist zumindest eines klar: »Faktenfreiheit«, selbst wenn dies der Fall wäre, ist kein Grund, Meinungen zu unterdrücken. Meinungen dürfen faktenfrei sein. Wenn andere der Meinung sind, sie dürften das nicht, dann sollten sie zumindest den Nachweis für Faktenfreiheit erbringen. Ich würde behaupten, Daniel Günther würde den Beweis nicht führen können, Nius sei »einfach vollkommen faktenfrei«. Wer so etwas sagt, nimmt Unfehlbarkeit für sich in Anspruch: Unfehlbar aber ist niemand.

    Für die Mills reicht es auch nicht aus, eine Meinung zu unterdrücken, weil andere sich davon gekränkt oder beleidigt fühlen. Zwar findet die Freiheit ihre Grenzen, wenn jemand geschädigt wird (»Harm-Principle«). Doch nicht jede Kränkung kann schon als Schaden zählen, sonst könnte praktisch jede kontroverse Meinung verboten werden. Was als moralisch empörend oder seelisch verletzend angesehen wird, ist gesellschaftlich variabel. Es muss verhindert werden, dass die Mehrheitsmoral bestimmt, was gesagt werden darf. Die Angst vor schmerzenden Gefühlen (»Hurt Feelings«) wären für die Mills keine Legitimation dafür, Meinungen zu unterbinden. Auch vorsorglich ausgegebene Trigger-Warnungen würden sie bereits als Einschränkung der Meinungsfreiheit ansehen. Schaden entsteht erst, wenn die Sprache selbst zum schädigenden Handeln wird. Mills Beispiel: »Getreidehändler sind Diebe, die die Armen aushungern«, das darf ein Nachrichtenportal sagen. Dasselbe vor einer wütenden Menschenmenge vor dem Haus eines Getreidehändlers zu sagen, ist nicht erlaubt. Denn in diesem Kontext wird die Rede zum Gewaltaufruf. Sie ist nicht nur Hass-Rede (erlaubt), sondern Hass-Handlung (nicht erlaubt).

    Nun aber zur Frage, ob Daniel Günther Meinungsportale als »Feinde der Demokratie« qualifizieren darf. Hätte er in der Sendung als Privatmann und Parteipolitiker gesessen, wie das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht am 5. Februar urteilte, stünde ihm das Recht auf eine solche Meinung wie jedem Bürger wohl zu. Doch neben Markus Lanz saß, für alle Zuschauer erkennbar, der Ministerpräsident, ein Staatsmann, der nicht kenntlich gemacht hatte, dass er sein Amt an der Garderobe des Talkshowstudios für 75 Minuten abgelegt hatte. Meinungsfreiheit ist in unserer Verfassung ein Recht, das die Bürger vor dem Staat schützt. Sie ist nicht dazu da, missliebige Meinungen von Staats wegen zu delegitimieren. Günther hat zwar nicht zu Zensur aufgerufen, aber er hat »die Zivilgesellschaft« aufgerufen, die »Feinde der Demokratie« zu ächten. Damit missbraucht er den Demokratiebegriff, worin er im politischen Diskurs nicht der Einzige ist.

    Auch »schlechte« Meinungen sind erlaubt

    Die Mills würden sagen: Auch problematische, einseitige der »schlechte« Meinungen müssen vom Staat ertragen werden und dürfen nicht moralisch exkommuniziert werden. Jedem Bürger steht es frei zu sagen, er ertrage Nius nicht; das ist dann dessen Meinung. Wenn aber ein Staatsmann seine Definitionsmacht nutzt, um zu dekretieren, was eine Qualitäts-Meinung ist und wer Demokrat ist, dann ist das eine schwere Keule, die am Ende den Demokratiebegriff zur Waffe der politischen Rhetorik herabwürdigt. Für Mill läge hier ein typischer Fall eines »dead dogma« vor: Der Staat tut so, als hätte er die Demokratie für sich gepachtet und qualifiziert andere als Abweichler, indem er sie als »Feinde« bezeichnet. »Dead Dogma« meint, auf Argumente verzichten zu können und weicht aus in den Modus der Einschüchterung. Meinungsfreiheit gibt es für die, die anderer Meinung sind.

    Argumentieren ist besser als dekretieren. Wenn Politiker selbst in eine Freund-Feind-Rhetorik verfallen und definieren, wer Demokrat ist und wer nicht, schädigen sie jene liberale Zivilgesellschaft, die zu schützen sie vorgeben. Sie schädigen dann auch die Demokratie. Die Lektüre von John Stuart Mills »On Liberty« kann zur Unterscheidung der Geister beitragen; ich empfehle die englisch-deutsche Ausgabe bei Reclam von 2009. Hilfreich ist der aktuelle Podcast der viel gerühmten BBC-Serie »In Our Time«, seit diesem Jahr mit dem neuen Host Misha Glenny.

    Rainer Hank